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Adoption

Die Zentralbehörde Adoption ist angegliedert beim Amt für Kindes- und Erwachsenenschutz Innerschwyz und führt im Namen des Departements des Innern die Prüfung der Adoptionsgesuche durch. Der Entscheid über die Adoption wird vom Departement des Innern ausgesprochen (§ 6 Abs. 2 Bst. a des kantonalen Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch).

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