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Infrastruktur

Vorgaben und Empfehlungen zur ICT-Infrastruktur

Der Erziehungsrat hat anlässlich seiner Sitzung vom 5. Dezember 2018 beschlossen, neue Vorgaben und Empfehlungen zur ICT-Infrastruktur an den Volksschulen zu erlassen. Die Schulträger haben die neuen Vorgaben bis zum Schuljahr 2022/23 umgesetzt.
Damit wird sichergestellt, dass an allen Schulen der obligatorischen Volksschule im Kanton Schwyz eine bedarfsgerechte ICT-Infrastruktur verfügbar ist, die es den Lehrpersonen ermöglicht, digitale Geräte im Unterricht vielfältig zu nutzen und den Lehrplan «Medien und Informatik» umzusetzen. Zugleich gewährleisten die vorgegebenen Mindeststandards vergleichbare Rahmenbedingungen der ICT-Ausstattung und ermöglichen allen Kindern und Jugendlichen den Zugang zu digitalen Geräten, unabhängig von Schulort und Schultyp.

Digitale Geräte für die Schülerinnen und Schüler

Die Vorgaben sehen vor, dass alle Schülerinnen und Schüler spätestens ab der 5. Klasse der Primarstufe mit einem digitalen Gerät ausgestattet werden. Auf der Sekundarstufe I steht allen Schülerinnen und Schülern ein persönliches Gerät zur Verfügung, das sie im Unterricht und auch zuhause zum Lernen und Arbeiten nutzen können. Aus didaktischen und pädagogischen Gründen wird den Schulträgern empfohlen, den Schülerinnen und Schülern bereits in der 3. oder 4. Klasse mit einem persönlichen Gerät auszustatten, welches sie bis zum Ende der 6. Klasse nutzen können.
In der 3. und 4. Klasse steht den Schülerinnen und Schülern mindestens ein Gerät pro drei Lernende zur Verfügung. Es wird empfohlen, auf dieser Stufe Convertibles oder Tablets einzusetzen, die zusätzlich zur Eingabemöglichkeit über den Touchscreen über eine «mechanische» Tastatur verfügen, die im Gerät integriert ist oder auf stabile Weise extern angeschlossen werden kann.
In der 1. und 2. Klasse der Primarstufe steht mindestens ein Gerät pro vier Schülerinnen bzw. Schüler zur Verfügung. Empfohlen wird ein Tablet pro zwei Lernenden, damit im Unterricht der Unterstufe mit der halben Klasse mit dem Tablet gelernt und gearbeitet werden kann.
Den Schulträgern wird zudem empfohlen, in den Kindergärten ein Tablet pro acht Kinder zur Verfügung zu stellen, die das reichhaltige Spiel- und Lernangebot erweitern und zugleich für kreative Medienprojekte genutzt werden können. Die Kindergarten-Lehrpersonen stellen sicher, dass Computer keine dominante Rolle einnehmen und die Kinder weiterhin in der ganzen Breite gefördert werden.
Bei der Umsetzung einer 1:1-Ausstattung wird empfohlen, die Geräte durch die Schule anzuschaffen und diese den Schülerinnen und Schülern leihweise während der Schuldauer zur persönlichen Nutzung zur Verfügung zu stellen. Entscheidet sich eine Schule für ein BYOD-Konzept, so ist dies ausschliesslich auf freiwilliger Basis erlaubt, d.h. die Eltern dürfen in keinerlei Weise verpflichtet werden, ihre Kinder mit einem persönlichen Gerät für die Schule auszustatten. Die Schule bietet allen Schülerinnen und Schülern, die kein geeignetes Gerät mit in die Schule mitnehmen können oder wollen, schuleigene Geräte an.

Empfehlungen zur ICT-Ausstattung der Arbeitsplätze der Lehrpersonen

Den Schulträgern wird empfohlen, ihre Lehrpersonen bei ihrer Berufsausübung mit einer zeitgemässen und bedarfsgerechten ICT-Ausstattung zu unterstützen. Die ICT-Ausstattung ist sinnvollerweise auf die besondere Arbeitssituation von Lehrpersonen abzustimmen, die zumeist an mehreren Arbeitsorten ihrer Berufstätigkeit nachgehen. Den Schulträgern wird darum empfohlen, ihren Lehrpersonen ein persönliches mobiles Gerät zur Verfügung zu stellen oder die Anschaffung privater Notebooks zu subventionieren.
Setzt eine Schule ein 1:1-Konzept mit schulischen Geräten um, ist es sinnvoll, allen Lehrpersonen, welche diese Klassen unterrichten, ein gleiches Gerät zusätzlich zur Verfügung zu stellen.

Empfehlungen zur ICT-Infrastruktur an der Primarstufe und Sekundarstufe I

Den Schulträgern ist es freigestellt, wie sie ihr ICT-Konzept konkret umsetzen (bzgl. Wahl der Geräte und Vernetzung, Peripheriegeräte, Multimedia-Ausstattung, Cloudlösungen, usw.) und ob sie eine über die Mindestvorgaben hinausgehende ICT-Ausstattung realisieren wollen. Einige Empfehlungen weisen auf zentrale Rahmenbedingungen hin. So wird beispielsweise empfohlen, dass die Schulträger ihre Klassenzimmer spätestens ab der 3./4. Klasse mit digitalen Präsentationstechnologien ausstatten.

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