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Radon

Radon entsteht durch den radioaktiven Zerfall von Uran, einem Schwermetall, welches natürlicherweise in Böden und Gesteinen vorkommt. Das Radongas kann sich bei ungünstigen Bedingungen über Risse und Klüfte im Gestein ausbreiten und über die Bodenluft auch in Gebäude gelangen und bei zu hohen Konzentrationen die Gesundheit der Menschen gefährden.

Radon ist ein Zerfallsprodukt des besser bekannten radioaktiven Metalls Uran. Uran ist fast allgegenwärtig in der Erdkruste. Uran ist ein radioaktives chemisches Element. Radioaktive chemische Elemente sind instabil. Das heisst, sie zerfallen, ohne äussere Einflüsse und bilden neue Elemente. Diese können wiederum radioaktiv sein oder auch stabil. Das Uran zerfällt in mehreren Stufen zum Radon. Radon selbst ist radioaktiv und zerfällt zu ebenfalls radioaktiven Isotopen des Bleis, Wismuths und Poloniums.

Das Erdreich besteht zu einem Viertel aus Luft. In dieser Bodenluft wird durch den Zerfall von Uran das radioaktive Radon angereichert. Dadurch und durch die Folgeprodukte des Radonzerfalls wird die Bodenluft radioaktiv. Die Radioaktivität wird in Becquerel gemessen (1 Bq = 1 Becquerel = 1 Atomzerfall pro Sekunde) und pro Volumeneinheit angegeben. Die durchschnittliche Radioaktivität der Bodenluft beträgt 10‘000 Bq/m3.
Radon ist ein unsichtbares, geruch- und geschmackloses Gas, das keinerlei chemische Bindung eingeht.

Auswirkungen

Radon selbst ist ungiftig und wird vom Körper nicht aufgenommen. Zerfällt ein Radonatom jedoch in der Lunge, so verbleiben die ebenfalls radioaktiven Folgeprodukte, Isotope des Bleis, Wismuts und Poloniums, in der Lunge. Diese Zerfallsprodukte bestrahlen das Lungengewebe aus nächster Nähe. Radon und seine Folgeprodukte in geschlossenen Räumen gelten nach dem Rauchen als die zweithäufigste Ursache von Lungenkrebs.

Planen, bauen und sanieren

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt sowohl für Neubauten, als auch für Sanierungen in Bezug auf die Radonbelastung folgendermassen vorzugehen:

  1. Ausgangslage klären
  2. Konzeptionelle Massnahmen
  3. Abdichten der Gebäudehülle
  4. Weglüften von Radon
  5. Erfolgskontrolle

Mit diesem Programm sollte es möglich sein, für alle Bauvorhaben und Sanierungen eine geeignete Lösung zu finden

Insbesondere energetische Gebäudesanierungen beeinflussen den Luftaustausch. Ein zu geringer Luftaustausch kann zu einer Anreicherung der Radonkonzentration führen. Hierzu haben wir das Merkblatt «Einfluss von Gebäudesanierungen auf die Radonbelastung in Gebäuden» publiziert.

Revidierte Strahlenschutzverordnung in Kraft

Seit Januar 2018 ist die revidierte Strahlenschutzverordnung in Kraft. Dies beinhaltet im Wesentlichen folgende Neuerungen:

  • Die bisher erlaubte maximale Konzentration von Radon in Wohn- und Aufenthaltsräumen von bisher 1000 Bq/m3 wurde auf 300 Bq/m3 gesenkt.
  • In Schulen und Kindergärten sorgen die Kantone dafür, dass anerkannte Messungen durchgeführt werden. Wo notwendig, ordnen sie Sanierungen an.
  • Neu ist zudem, dass die Baubewilligungsbehörden, sofern sinnvoll, die Gebäudeeigentümer von Neu- und Umbauten auf die Strahlenschutzverordnung aufmerksam machen
  • Die Gebäudeeigentümer übernehmen mehr Verantwortung für ihre Vorhaben und sind selber dafür besorgt, dem Stand der Technik entsprechende präventive bauliche Massnahmen zu treffen, um Radonkonzentrationen unter dem Referenzwert zu erreichen. Bei Überschreitung des Referenzwertes treffen die Gebäudeeigentümer der Dringlichkeit entsprechend die nötigen Sanierungsmassnahmen. Die Kosten der Sanierung tragen die Gebäudeeigentümer.

Rechtliche Grundlagen

Merkblätter

Weitere Informationen

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