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Transparenzgesetz

Die Umsetzung des Transparenzgesetzes wurde weitgehend digitalisiert, damit die Parteien, sonstigen Organisationen und Kandidierenden ihre offenlegungspflichtigen Angaben möglichst einfach und unkompliziert erfassen können. Dies erfolgt mit dem sogenannten Transparenztool. Damit können folgende Angaben offengelegt werden:

Wer nur die Finanzierung einer Wahl- und Abstimmungskampagne oder eine Parteifinanzierung offenlegen muss, verwendet hierfür das Transparenztool.

Für die Offenlegung der Interessenbindungen von Kandidierenden bei Wahlen ist zuerst im Transparenztool der Wahlvorschlag auszufüllen. Anschliessend erhalten die Kandidierenden einen Link zum Transparenztool für die Offenlegung der Interessenbindungen.

Die Offenlegung der Interessenbindungen ist zusammen mit dem Wahlvorschlag einzureichen.

Prüfberichte der Finanzkontrolle

Handbücher

Seit 1. Juli 2022 müssen die Finanzierung von Wahl- und Abstimmungskampagnen (§ 3 Transparenzgesetz), die Parteifinanzierung (§ 4 Transparenzgesetz) und die Interessenbindungen von kandidierenden Personen bzw. der gewählten Mandatsträgerinnen und Träger (§§ 7 ff Transparenzgesetz) offengelegt werden.

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