Aktuelle Mitteilungen, Neuerungen
Vollständige Personenfreizügigkeit für Staatsangehörige der EU-8
EU-8: Tschechische Republik, Republik Estland, Republik Lettland, Republik Litauen, Republik Ungarn, Republik Polen, Republik Slowenien und Slowakische Republik
Ab dem 01. Mai 2011 läuft die Übergangsfrist gegenüber den EU-8-Staaten ab, während welcher die Schweiz nationale Beschränkungen in Bezug auf den Zugang zum Arbeitsmarkt für unselbständige Erwerbstätige (Kontingente, Inländervorrang, Kontrolle der Arbeits- und Lohnbedingungen) sowie die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung in vier spezifischen Erwerbsbereichen aufrechterhalten konnte. Arbeitskräfte aus den Staaten der EU-8 kommen gemäss Protokoll vom 27. Oktober 2004 über die Ausdehnung des FZA auf die EU-8 (Protokoll I FZA) erstmals in den Genuss der vollständigen Personenfreizügigkeit.
Die Staatsangehörigen von Bulgarien und Rumänien (EU-2) sind von diesen Änderungen nicht betroffen; für sie gelten die Übergangsbestimmungen weiterhin.
Biometrischer Ausländerausweis für Angehörige von Drittstaaten (NAA10)
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Infoflyer Ausländerausweis NAA10
Ab 24. Januar 2011 werden Angehörige von Staaten ausserhalb der EU/EFTA - sog. Drittstaaten - für den Aufenthalt in der Schweiz einen biometrischen Ausländerausweis (L, B oder C) erhalten. Bei der Erfassung der biometrischen Daten handelt es sich um das Gesichtsbild sowie zwei Fingerabdrücke.
Die Erfassung der biometrischen Daten wird für alle betroffenen Personen mit Wohnsitz im Kanton Schwyz vom Amt für Migration, Passbüro, vorgenommen. Ist eine Biometrieerfassung notwendig, erhalten diese Personen direkt vom Amt für Migration eine schriftliche Mitteilung mit den erforderlichen Daten für eine Terminreservierung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Biometrischer Ausländerausweis NAA10“.
Erweiterung Freizügigkeitsabkommen auf Bulgarien und Rumänien
Die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien ist am 01. Juni 2009 in Kraft getreten. Die Merkblätter und Formulare werden kontinuierlich angepasst.
Assoziierungsabkommen der Schweiz an Schengen und Dublin tritt am 12. Dezember 2008 in Kraft
Der Gemischte Aussschuss des JAI-Rates (Justiz- und Innenministerrat) hat am 27. November 2008 in Brüssel entschieden, dass die Assoziierungsabkommen der Schweiz an Schengen und Dublin am Freitag, 12. Dezember 2008, in Kraft gesetzt werden.
Schengen-Visa: Ab dem 12. Dezember 2008 werden Schengen-Visa für die Einreise in die Schweiz akzeptiert. Die Ausstellung von Schengen-Visa durch die Auslandvertretungen, Kantone und Grenzposten kann aus technischen Gründen erst ab dem 15. Dezember 2008 erfolgen.
Neuer Ausländerausweis: Der neue Ausländerausweis für Drittstaatsangehörige (L-, B- und C-Bewilligung) kann ebenfalls aus technischen Gründen erst ab dem 15. Dezember 2008 ausgestellt werden.
Beachten sie zum neuen Ausländerausweis das aktuelle Merkblatt unserer Internetseite.
Neues Ausländergesetz
Am 1.1.2008 ist das neue Ausländergesetz (AuG, SR 142.20) sowie die Verordnungen dazu in Kraft getreten. Die Änderungen an den Aufenthaltsregelungen und beim Familiennachzug betreffen in der Regel nur Angehörige von Staaten ausserhalb der EU/EFTA.