Kanton Schwyz -
Wiedereinbürgerungen
Wer aus irgendeinem Grund das Schweizer Bürgerrecht verloren hat, kann unter bestimmten, ebenfalls im BüG umschriebenen Voraussetzungen, im Verwaltungsverfahren durch das Bundesamt für Migration wiedereingebürgert werden.
Wiedereingebürgerte Personen erwerben das Kantons- und Gemeindebürgerrecht, das sie zuletzt besessen haben.
Departement des Innern / Bürgerrechtsdienst
Kollegiumstrasse 28
Postfach 2160
6431 Schwyz
Telefon: 041 819 16 11
Telefax: 041 819 16 58
E-Mail: Einbürgerungen
Weitere Informationen erhalten Sie auch beim Bundesamt für Migration