Kanton Schwyz -
Spielautomaten, Unterhaltung
Im Kanton Schwyz dürfen Spiel- und Unterhaltungsautomaten aufgestellt werden, die gegen Entgelt betrieben werden können und bei denen der Spielausgang vom Zufall oder von der Geschicklichkeit abhängt. Sie dürfen weder Geld, Jetons, Gutscheine, Gutschriften, Plaketten oder andere geldwerte Waren ausgeben. Geld- und Punktespielautomaten sind verboten.
Bewilligungsfrei sind Tischfussballspiele, Billardtische und Dartspiele.
Das Gesuchsformular_Spielautomaten_2011-2013 [PDF, 50.0 KB] ist an folgende Adresse einzureichen:
Amt für Arbeit
Gewerbeaufsicht
Lückenstrasse 8
Postfach 1181
6431 Schwyz
Tel 041 819 21 15
Fax 041 819 16 29
Wo können Sie sich zusätzlich informieren.