Private Kontrolle
Neu ab 1. Juli 2010
Private Kontrolle des Energienachweises im Kanton Schwyz
Mit der Einführung der Privaten Kontrolle erhalten Fachleute die Befugnis, Bauvorhaben in den Fachbereichen Wärmedämmung, Heizungsanlagen sowie Klima- und Belüftungsanlagen zu kontrollieren: Die Fachpersonen überprüfen anstelle der Baubewilligungsbehörde, ob die eingereichten Bauprojekte den Anforderungen der Energiegesetzgebung entsprechen.
Bereits seit 2006 arbeiten die Kantone Appenzell a. Rh, Glarus, St. Gallen und Zürich in der Privaten Kontrolle zusammen. Seit dem 1. Juli 2010 ist auch der Kanton diesem Verbund angeschlossen.
Warum Private Kontrolle
Wer bauen will, beauftragt Architektur- bzw. Planungsfachleute, ein bewilligungsfähiges Bauprojekt auszuarbeiten, das den geltenden Vorschriften entspricht. Fachleute streben die inhaltliche Richtigkeit ihrer Arbeit ohnehin an; sie können ihrer Projektkenntnisse nun zusätzlich nutzen. Mit der Einführung der Privaten Kontrolle erhalten sie die Befugnis, Kontrollen selbst durchzuführen und mit ihrer Unterschrift zu bestätigen.
Entlastung der Gemeinden durch die Private Kontrolle
Die Private Kontrolle entlastet die Baubewilligungsbehörde bei der Kontrolle des Energienachweises. Für die Fachleute hingegen ist die Private Kontrolle kaum ein zusätzlicher Aufwand.
Die Gemeinde als Baubewilligungsbehörde prüft die Formalitäten und führt Stichproben zur Qualitätskontrolle durch. Dank der Privaten Kontrolle vereinfacht sich der Ablauf der Bewilligung. Die Gemeinde können die Bewilligungsverfahren gegenüber früher effizienter durchführen.
Private Kontrolle ist freiwillig
Die Bauherrschaft entscheidet, ob sie ihr Projek durch eine zur Privaten Kontrolle befugten Person oder durch die Bewilligungsbehörde der Gemeinde prüfen will. Falls die Bauherrschaft die Prüfung durch die Bewilligungsbehörde wünscht, kann die Gemeinde den Mehraufwand verrechnen.
Weitere Informationen
- Erteilung und Entzug der Kontrollbefugnis
- Aufgaben der zur Privaten Kontrolle befugten Personen
- Aufgaben der Gemeinden als Baubewilligungbehörde
- Formulare für die Ausübung der privaten Kontrolle und Liste der berechtigten Personen