Ausländische Zivilstandsfälle
Ausländische Entscheidungen und Urkunden über den Zivilstand sind unter bestimmten Voraussetzungen in der Schweiz anzuerkennen und (u.a.) im schweizerischen Personenstandsregister "Infostar" einzutragen, wenn es sich insbesondere um Schweizerinnen und Schweizer oder deren ausländische Familienangehörigen handelt. Die Eintragung ausländischer Zivilstandsfälle in die schweizerischen Zivilstandsregister darf nur auf Verfügung der kantonalen Aufsichtsbehörde im Zivilstandswesen (Zivilstandsinspektorat) erfolgen.
Departement des Innern / Zivilstandsinspektorat
Kollegiumstrasse 28
Postfach 2160
6431 Schwyz
Telefon-Nr. 041 819 16 10
Telefax-Nr. 041 819 16 58
E-Mail: Personenstand-Bürgerrecht
Kontaktperson: Albert Steger
Die Mitteilung solcher Zivilstandsfälle hat grundsätzlich über die zuständige Schweizerische Vertretung (Botschaft/Konsulat) zu verlaufen.