Kanton Schwyz -
Rechenschaftsbericht
Der Regierungsrat erstattet dem Kantonsrat über seine Geschäftsführung jährlich vollständigen Bericht, und über besondere Teile, so oft der Kantonsrat es fordert. Er entwirft den Voranschlag des künfrigen Rechnungsjahres und verbindet mit der Ablage der Jahresrechnung ein Inventar über die Staatsgüter (§ 49 der Kantonsverfassung).