Aktuelles
Das Handelsregister ist eine öffentliche Quelle für wirtschaftliche Informationen über Unternehmen. Es dient in erster Linie der Rechtssicherheit im Geschäftsverkehr und dem Vertrauensschutz (Publizitätsfunktion). Eingetragen und im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) veröffentlicht werden rechtlich verbindliche Tatsachen vorab bei privaten Rechtssubjekten, teilweise auch bei halbstaatlichen und staatlichen Institutionen.
Gebührenanpassung per 1. Januar 2012
Gebührenanpassung für amtlich beglaubigte Handelsregisterauszüge von Fr. 35.00 um Fr. 10.00 auf Fr. 45.00 per 1. Januar 2012. Details entnehmen Sie bitte aus der beiliegenden Medienmitteilung.
Medienmitteilung: Gebührenanpassung per 1. Januar 2012 [PDF, 16.0 KB]
Genossenschaften: Revisionspflicht bzw. Verzicht auf die eingeschränkte Revision
Seit 2008 ist das neue Revisionsrecht in Kraft getreten. Dieses gilt auch für die Genossen-schaften (Art. 906 und Art. 727 ff. des Obligationenrechts).
Nach dem neuen Revisionsrecht ist jede Genossenschaft grundsätzlich verpflichtet, eine zugelassene Revisionsstelle zu wählen und im Handelsregister eintragen zu lassen. Als Revisionsstelle zugelassen sind nur noch Revisionsunternehmen, die über eine Bewilligung der Eidg. Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) verfügen und im Revisorenregister eingetragen sind.
Es ist allerdings möglich, dass Genossenschaften, die nur eine eingeschränkte Revision durchführen müssen, auf die Wahl einer zugelassenen Revisionsstelle verzichten können. Auch der Verzicht auf die Revision muss im Handelsregister eingetragen werden.
- Merkblatt: Wahl einer Revisionsstelle [PDF, 14.0 KB]
- Merkblatt: Vorgehensweise für den Verzicht auf die eingeschränkte Revision [PDF, 29.0 KB]
- Formular: Verzicht eingeschränkte Revision (Opting Out-Erklärung) [PDF, 115 KB]
Das Handelsregisteramt wird im Sommer 2012 eine erneute Prüfung vornehmen und nötigenfalls die gesetzlichen Aufforderungen erlassen. Genossenschaften, die dieser Aufforderung dann nicht Folge leisten, müssen dem Richter angezeigt werden. Der Richter kann die Genossenschaft auflösen und nach den Vorschriften über den Konkurs durch das Konkursamt liquidieren lassen.
Wir ersuchen daher die betroffenen Genossenschaften dringend – auch zur Vermeidung unnötiger Kosten – für eine speditive Erledigung.
Auflösung und Löschung von Genossenschaften
Falls Sie die Auflösung und Löschung der Genossenschaft im Handelsregister beantragen möchten, so haben wir auf dem folgenden Merkblatt die notwendigen Schritte kurz aufgelistet.
- Merkblatt: Auflösung und Löschung einer Genossenschaft [PDF, 8.00 KB]
- Formular: Schuldenruf Genossenschaft
Mitteilungspflicht bei persönlicher Haftung und Nachschusspflichten der Genossenschafter
Da sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen auch hinsichtlich der Führung des Verzeichnisses der Genossenschaftsmitglieder geändert haben, bitten wir Genossenschaften, die eine persönliche Haftung oder Nachschusspflichten in den Statuten vorsehen, uns in Zukunft jede Änderung im Mitgliederbestand innerhalb von drei Monaten mittels eines von einem Mitglied der Verwaltung unterzeichneten aktualisierten Gesamtverzeichnis aller Genossenschafter einzureichen.
- Merkblatt: Führung des Verzeichnisses der Genossenschaftsmitglieder [PDF, 6.00 KB]
Handelsregister Schwyz
Amt für Wirtschaft
Handelsregister
Bahnhofstrasse 15
Postfach 1185
CH-6431 Schwyz
Telefon +41 41 819 16 50
Telefax +41 41 819 16 59
E-Mail Handelsregister
Standort
Bestellungen
schriftlich per Brief, Telefax oder E-Mail (nicht telefonisch), Leistungen
Telefon- und Schalteröffnungszeiten
08.00 - 11.45 / 13.45 - 17.00 h
Handelsregisterführer
Louis Chicherio, lic.iur.
Mitarbeitende
Willi Gwerder (Stv.)
Yves Powilleit
Ursula Schürpf
Bernadette Gehrig (50 %)
Margrit Krähenbühl (50 %)
Irene Luthiger (50 %)