Übersicht juristische Personen
Als juristische Personen werden besteuert:
- die Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditaktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung) und die Genossenschaften;
- die Vereine, die Stiftungen und die übrigen juristischen Personen.
Den übrigen juristischen Personen gleichgestellt sind die Anlagefonds mit direktem Grundbesitz im Sinne des Bundesgesetzes über die Anlagefonds. Ausländische juristische Personen sowie gemäss § 10 Abs. 2 steuerpflichtige ausländische Handelsgesellschaften und andere ausländische Personengesamtheiten ohne juristische Persönlichkeit werden den inländischen juristischen Personen gleichgestellt, denen sie rechtlich oder tatsächlich am ähnlichsten sind.
Einen ersten Überblick über die Besteuerung juristischer Personen erhalten Sie in folgenden Links:
- Besteuerung juristischer Personen (Kanton)
- Wegleitung zur Steuererklärung für Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen
Aktuell: Reduktion der Gewinnsteuern juristischer Personen ab 01.01.2010
Mit der Teilrevision des Steuergesetzes per 01.01.2010 wird der Gewinnsteuersatz unter Aufgabe des bisherigen Zweistufentarifs auf einheitlich 2.25 % (einfache Steuer) gesenkt. Weiter wird die Kapitalsteuer zu einer Minimalsteuer umgestaltet. Die Gewinnsteuer wird neu an die Minimalsteuer angerechnet. Für Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen gelten wesentlich höhere Freigrenzen bzw. Abzüge, siehe Steuerberechnung / Besteuerung juristischer Personen (Kanton)