Kanton Schwyz -
Nacht- und Schichtarbeit
Für Arbeiten ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit, das heisst zwischen 23.00 Uhr und 06.00 Uhr, müssen Sie gemäss Arbeitsgesetz die Bewilligung beim Amt für Arbeit (AFA), Abteilung Arbeitsinspektorat einholen.
Allgemeine Merkblätter zum Thema sind unter seco Merkblätter oder im Detail in der seco Broschüre Arbeit und Gesundheit - Arbeits- und Ruhezeiten (das Wichtigste in Kürze) einsehbar.