Kanton Schwyz -
Schlichtungsbehörden
Schlichtungsbehörden im Mietwesen im Kanton Schwyz
Jeder Bezirk verfügt über eine Schlichtungsbehörde im Mietwesen.
Die Schlichtungsbehörden
- beraten Mieter und Vermieter in Miet- und Pachtfragen
- führen in Streitfällen Schlichtungsverhandlungen durch
- unterbreiten den Parteien einen Urteilungsvorschlag oder fällen einen Entscheid, wo das Gesetz dies vorsieht
- sind Mietzinshinterlegungsstellen
- überweisen das Begehren des Mieters an die zuständige Gerichtsbehörde, wenn ein Ausweisungsverfahren hängig ist
Präsidenten und Adressen der Schlichtungsbehörden
| Bezirk Schwyz | Schlichtungsbehörde im Mietwesen Postfach 547 6431 Schwyz | Tel. 041 810 10 75 |
| Bezirk Gersau Präsidentin Manuela Camenzind-Kopp | Schlichtungsbehörde im Mietwesen Bezirkskanzlei Postfach 59 6442 Gersau | Tel. 041 829 70 70 |
| Bezirk March 055 451 22 55 | Schlichtungsbehörde in Mietsachen Postfach 531 8853 Lachen | Tel. 055 451 22 56
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| Bezirk Einsiedeln Präsidentin Anna Zehnder | Schlichtungsbehörde im Mietwesen Bezirkskanzlei Postfach 161 8840 Einsiedeln | Tel. 055 418 41 22 Fax 055 418 41 42 |
| Bezirk Küssnacht Präsident Heinz Winter | Schlichtungsbehörde im Mietwesen Breitfeld 15 6403 Küssnacht | Tel. 041 852 15 25 Fax 041 852 15 27 |
| Bezirk Höfe Präsidentin Yolanda Fumagalli | Schlichtungsbehörde im Mietwesen Postfach 552 8832 Wollerau | Tel. 044 786 73 43 Fax 044 786 73 44 |
Januar 2012