Energie-Förderprogramm
Förderung der Sanierung von Gebäudehüllen
Das Gebäudeprogramm von Bund und den Kantonen unterstützt die energetische Sanierung der Gebäudehülle. Das Programm läuft über zehn Jahre und schüttet jährlich 200 Mio. Franken aus den CO2-Abgaben an die Bevölkerung aus.
Gebäudehüllen-Sanierung
Förderung der Gebäudehüllen-Sanierung für bestehende Gebäude bis Baujahr 2000
| Bauteil | Bedingungen | Förderbeitrag | |
| A | Fensterersatz | U-Wert Glas1) 0.7 W/m2K | Fr. 40.- /m2 |
| B | Wand, Dach, Boden Dämmung gegen Aussenklima | U-Wert gesamt 0.20 W/m2K | Fr. 40.-/m2 |
| C | Wand, Dach, Boden Dämmung gegen unbeheizt | U-Wert gesamt 0.25 W/m2K | Fr. 15.-/m2
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Die Fördersumme pro Gesuch muss minimal Fr. 3'000.- erreichen.
1) Glasabstandhalter aus Kunststoff oder Edelstahl
Anmeldeformulare finden Sie unter www.dasgebaeudeprogramm.ch
Telefonische Auskunft unter 041 819 19 90.
Förderung Energieberatung
Förderung der Energieberatung für Gebäude aller Kategorien
| Beratung | Förderbeitrag |
| Energieberatung alle Gebäudekategorien | Pauschal Fr. 300.- |
| Energieberatung bei gleichzeitiger Erstellung eines Gebäudeenergieausweises (GEAK) | Pauschal Fr. 500.- |
Förderprogramm von erneuerbaren Energien beendet
Der Kanton Schwyz unterstützte mit 5 Mio. die Umstellung bestehender, mit nichterneuerbaren Energien betriebenen Wärmeerzeugungsanlagen auf erneuerbare Energien, sowie die Neuinstallation von Sonnenkollektoren auf bestehende Gebäude. Der Verpflichtungskredit ist nach etwas mehr als einem Jahr bereits ausgeschöpft. Neue Gesuche können nicht mehr berücksichtigt werden.
Zahlen zum abgeschlossenen Förderprogamm finden Sie in der Medienmitteilung.