Kanton Schwyz -
Sektionschef
Ab 1. Juli 2004 gilt für die Meldepflicht der Wehrpflichtigen im Kanton Schwyz eine neue Regelung. Da die Funktion der Sektionschefs in den Gemeinden auf Ende Juni aufgehoben worden ist, sind alle bisher über den Sektionschef abgewickelten Fragen neu über das Kreiskommando zu regeln.