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Kanton Schwyz - Privatpersonen - Militär, Feuer- und Zivilschutz - Militär - Meldepflicht - Meldepflicht

Meldepflicht

Jede Änderung der Personalien und der Adresse müssen wie folgt gemeldet werden. (siehe auch Seite 2 im Dienstbüchlein sowie im Reglement «Brevier», welches allen Armeeangehörigen abgegeben wird).
EreignisEmpfängerFormTermin
Wechsel von Wohnort oder Wohnadresse Abmeldung beim bisherigen und Anmeldung beim Kreiskommando/ Sektionschef persönlich oder schriftlich mit Dienstbüchlein innerhalb von 14 Tagen
Änderung des ausgeübten Berufes Kreiskommando/
Sektionschef
persönlich oder schriftlich mit Dienstbüchlein innerhalb von 14 Tagen
Namensänderung Kreiskommando/
Sektionschef
persönlich oder schriftlich mit Dienstbüchlein innerhalb von 14 Tagen
Verlust des Dienstbüchleins oder des Militärischen Leistungsausweises bzw. des Schiessbüchleins Kreiskommando/
Sektionschef
mündlich oder schriftlich innerhalb von 14 Tagen