Infos für die Rekrutenschule
Rekrutentelefon 0878 886 040
Seit Jahren beraten erfahrene Jugendliche des Forum «Jugend und Armee» angehende Rekruten täglich von 10.00 - 21.00 Uhr und beantworten all Ihre Fragen.
Persönliche Hilfe 0800 855 844
Kein Job? Probleme zu Hause? Mit dem Arbeitgeber? Finanzielle Schwierigkeiten?
Der Sozialdienst der Armee berät und hilft.
Adresse: Sozialdienst der Armee , Rodtmattstrasse 110, 3003 Bern
Tel. 031 324 32 90 oder über die Nr. 0800 855 844
Finanzen
Sie erhalten Sold und eine Erwerbsausfallentschädigung (EO). Wenn Sie Weitermachen, erhalten Sie zusätzlich eine Soldzulage.
Alle 20 Tage wird der Sold von Fr. 4.- pro Tag bar ausbezahlt.
Erwerbsausfallentschädigung: Rekruten erhalten pro Tag pauschal Fr. 62.-, dh pro Monat ca Fr 1860. Diese Entschädigung wird über die Ausgleichskassen ausgerichtet. Die Rekruten erhalten dafür jeweils per Ende Monat eine Soldmeldekarte.
Übersicht Sold, EO und Soldzulage
| Grad | Sold | EO-Minimalansatz | Total | |||||||
| Rekrut | 4 | 120 | 62* | 1860* | 66 | 1980 | ||||
*für Rekruten EO-Pauschalansatz von Fr. 62.-- pro Tag
Krankenkasse
Im Militär ist man automatisch gegen Krankheit und Unfall versichert. Am 1. Januar 2001 trat eine Änderung des Krankenversicherungsgesetzes in Kraft. Diese sieht u.a. vor, dass während einem Militärdienst von mindestens 60 Tagen, wie z.B. Rekrutenschule, die Versicherungspflicht entfällt.
Was bedeutet das für Sie:
Sie können nach Beendigung des Militärdienstes oder bei vorzeitiger Entlassung bei Ihrer Krankenkasse die Rückerstattung der Prämien verlangen, die Sie während des Dienstes bezahlt haben. Sie müssen Ihrer Krankenkasse den Nachweis über die tatsächlich geleisteten Diensttage erbringen. Dies kann in Form einer Kopie der Soldmeldekarte oder mit dem Dienstbüchlein erfolgen.
Hat die Dienstleistung nicht mindestens 61 aufeinander folgende Tage gedauert, so haben Sie keinen Anspruch auf Prämienrückerstattung.
Bahnfahrten
Der Marschbefehl gilt als Generalabonnement während der ganzen Zeit vom Einrücken bis zur Entlassung. Sie haben damit freie Fahrt auf dem SBB- und Privatbahnnetz sowie Postautos, Schiffen und Tram/Bus der Schweizer Städte. Mögliche Reisezwecke: Einrücken, Entlassung, allgemeiner Urlaub, persönlicher Urlaub, Ausgang etc.
Militärschuhe
Wir empfehlen Ihnen, Ihre Militärschuhe bereits vor der RS im Zeughaus zu beziehen. (Dienstbüchlein mitnehmen) So können Sie in aller Ruhe die richtige Grösse bestimmen und sich an das neue Schuhwerk gewöhnen.
Urlaub
Von allgemeinem Urlaub sprechen wir, wenn der Dienst für das Gros der Formation unterbrochen wird. In der Regel treten Sie am Samstagmorgen in den Wochenendurlaub ab und rücken am Sonntagabend wieder ein. Beachten Sie, dass Sie während des allgemeinen Urlaubs zu besonderen Aufgaben (Bsp. Wachtdienst) kommandiert werden können.
Der persönliche Urlaub ist die Unterbrechung des Dienstes für einzelne Angehörige der Armee. Für persönlichen Urlaub brauchen Sie die Bewilligung Ihres Kommandanten. Es besteht kein Anrecht auf persönlichen Urlaub.