Architekt - Planung von Schutzbauten
Allgemein
Treten bei bewilligten Schutzbauten Probleme auf, die Einfluss auf die Gestaltung des Schutzraumes (Grundriss, Raumhöhe, Möblierung, Standort der techn. Installation), so ist mit unserer Amtsstelle (E-Mail, Fax oder Telefon) Kontakt aufzunehmen. Dabei können Sie unsere Arbeit erleichtern, wenn Sie die Schutzraum-Objektnummer angeben, die mit dem Bewilligungsverfahren vergeben wird. Die Nummer finden Sie auf dem bewilligten Schutzraumplan M 1:50.
Pflichtschutzräume für Alters- und Krankenheime sind nach den Weisungen für spezielle Schutzbauten (TWS 1982, Kap. 4) zu planen und erstellen. Infolge diverser Änderungen in den TWS bitten wir Sie, dass Sie vor Planungsbeginn mit unserer Amtsstelle Kontakt aufzunehmen.
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Abschlüsse - Panzertüren
Panzertüren dienen als Aussenabschlüsse (Dicke 20 cm), Drucktüren (Dicke 10 cm) als Zwischenabschlüsse von Schutzräumen. In den für die Schweiz bestimmten Anlagen nach TWP, TWS, TWO dürfen nur normierte Panzertüren, die den Vorschriften des BABS entsprechen, eingebaut werden. Die Panzertüren sind so konstruiert, dass sie den geforderten Schutz gegen reflektierten Luftstoss, Kernstrahlung, gasförmige Kampfstoffe sowie Brandhitze, Splitter und Staub bieten.
| Panzertüre / Drucktüre | Panzertor zu Geräteraum | Panzerdeckel | Panzerschiebewand |
Die Masse der Türen sind:
| Bezeichnung | Flügel Anzahl | Lichtmass Breite in cm | Lichtmass Höhe in cm | Stärke Türblatt in cm | Schutzgrad bar | Spezielles |
|---|---|---|---|---|---|---|
| Panzertüre PT1 | 1 | 80 | 185 | 20 | 3 | |
| Panzertüre PT2 | 1 | 100 | 185 | 20 | 3 | |
| Panzertüre PT3 | 1 | 140 | 220 | 20 | 3 | Schwelle wegnehmbar |
| Panzertüre PT4 | 1 | 60 | 120 | 20 | 3 | |
| Panzertor PTO1 | 2 | 240 | 210 | 20 | 1 | |
| Panzertor PTO2 | 2 | 240 | 210 | 25 | 3 | |
| Panzerdeckel | 1 | 60 | 80 | 20 | 3 | |
| Panzerschiebewand | bis 700 | 240 | 25 oder 35 | 1 und 3 | ||
| Drucktüre DT1 | 1 | 80 | 185 | 10 | 0.5 | |
| Drucktüre DT2 | 1 | 100 | 185 | 10 | 0.5 | |
| Drucktüre DT3 | 1 | 140 | 220 | 10 | 0.5 | Schwelle wegnehmbar |
Panzertüren / Drucktüren
Panzertüren dienen als Aussenabschlüsse, Drucktüren als Zwischenabschlüsse von Schutzräumen.
In Schutzbauten mit einem Fassungsvermögen von mehr als 50 Schutzplätzen muss eine Eingangsschleuse erstellt werden.
Panzertore
Panzertore sind 2-flüglig und werden als Abschlüsse für spezielle Materialräume, Schutzräumen und militärischen Anlagen verwendet. Vielfach werden diese Abschlusstypen den jeweiligen Bedürfnissen angepasst konstruiert und ausgeführt.
Panzerschiebewände
Panzerschiebewände sind 1- oder 2-flüglig und werden als Abschlüsse für grosse Durchfahrten z.B. von Sammelgaragen und insbesondere für militärische Anlagen verwendet. Vielfach werden diese Abschlusstypen den jeweiligen Bedürfnissen angepasst konstruiert und eingebaut.
Panzerdeckel
Notausstiegsschacht oder Fluchtröhre werden mit einem Panzerdeckel abgeschlossen, der auf der Innenseite des Schutzraumes angeschlagen ist.
Abnahme
Werden bei der Einregulierung der Schutzraumabschlüsse Unregelmässigkeiten festgestellt, die nicht den Richtlinien des Bundesamtes für Zivilschutz betreffend der Abnahmekontrolle von Schutzraumabschlüssen [151 KB] entsprechen, ist dies unserem Amt zu melden. Zu grosse Abstände bei den Abschlussvorrichtungen können Massnahmen zur Folge haben, die in Absprache mit unserem Amt von der Lieferfirma (Garantieleistung) zu beheben sind.
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Ausstiegsschacht
Jede Schutzbaute verfügt über einen Notausgang. Dieser Notausgang wird mit dem Einbau eines Fenster (b/h = 60/80 cm) sowie der Montage eines Notausstiegsschachtes oder einer Fluchtröhre realisiert. Der Schutzraumhüllenabschluss erfolgt mit einem Beton- oder Stahldeckel. Die Wasserdichtigkeit der Abschlüsse ist nicht verlangt. Trotzdem wird die Schutzraumfunktion gewährleistet.
Die Lichtmasse des Notausstiegsschächte betragen 60/80 cm. Bei einer Schachthöhe ab 1.50 m ist die Montage von Steigeisen, mit einem Sprossenabstand von 30 cm oder einer Steigleiter vorgeschrieben. Wir empfehlen den Einbau auch bei einer geringerer Höhe, womit ein besserer Unterhalt möglich wird. Bei den Notausstiegsschächten müssen die Steighilfen aus Platzgründen seitlich eingebaut werden. Da in letzter Zeit vermehrt Aussenisolationsplatten angewendet werden, ist die Schachtabmessung dementsprechend anzupassen. Die verlangten Lichtmasse von 60/80 cm beziehen sich ab Ausserkante Fassade im Erdgeschoss. Wird die Schachtabmessung vergrössert, ist die Höhenlage der Sturzunterkante infolge dem Strahlungs-Einfallswinkel von 30° zu beachten.
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Gittersicherung
Schachtabdeckungen über Einstiegsöffnungen sind mit einfachen Mitteln zu sichern. Es sind rostfreie Systeme zu verwenden, die keine Werkzeuge zur Freigabe erfordern.
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Fluchtröhre
Bei Gebäuden mit einer Traufhöhe von über 4 Metern muss eine Fluchtröhre gebaut werden. Der Ausstieg ist bis ausserhalb des Trümmerbereiches des Gebäudes zu führen. Der Trümmerbereich wird als halbe Fassadenhöhe (fertig Terrain bis Traufhöhe) definiert. Die Fluchtröhre wird normalerweise mit Fertigelementen erstellt. Im Bereich von Grund- und Hangwasser wird die Fluchtröhre in der Regel als Rechteckprofil in Ortsbeton (b/h = 80/100 cm) erstellt.
Schutzbauten die ein Fassungsvermögen von 14 und mehr Schutzplätzen aufweisen, müssen anstelle eines Aussenschachtes mit einer Fluchtröhre erstellt werden. Die Fluchtröhre wird aus Betonrohren mit einer Lichtweite von 1 m oder als Eiprofil (NW 80/120 cm) erstellt.
Bei Schutzbauten ab 50 Schutzplätzen müssen mindestens 2 Notausgänge erstellt werden. Die Anzahl und der Typ ist im Kap. 2.71 der TWP 1984 (S. 48) festgelegt.
Der Ausstiegsschacht muss mit einem gelochten Deckel (Luftfassung für die Ventilation) NW 60 cm auf einem Konus 60/100 cm abgeschlossen werden.
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Isolationen
Wärmeisolationen haben auf das Klima in einem Schutzraum folgende Auswirkungen:
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Aufgrund der Weisungen des Bundesamtes dürfen im Schutzraumbereich keine Isolationen angebracht werden. Dies gilt innerhalb und ausserhalb (gegen Erdreich) der Schutzraumhülle. Liegt der Schutzraum innerhalb des Gebäudes, so darf mit dem Bodenbelag des darüberliegenden Geschosses eine Isolation verlegt werden.
Besteht trotzdem die Absicht eine Isolation anzubringen, so muss eine Genehmigung unserer Amtsstelle eingeholt werden. Mit entsprechenden Auflagen ist eine demontierbare Isolation innerhalb des Schutzraumes möglich.
Es sind wiederverwendbare Befestigungsmittel für die Isolationsplatten zu verwenden. Ein Merkblatt für mögliche Produkte ist verfügbar.
Vor dem Anbringen der Isolation muss mit unserer Amtsstelle zwecks Kontrolle (Vorabnahme des Schutzraumes) ein Termin vereinbart werden.
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Luftfassung für Schutzräume
Die Luftfassung für die Ventilationsaggregate in den Schutzräumen befindet sich im Ausstiegsschacht oder der Fluchtröhre.
Beim Standort des Ausstiegsschachtes ist darauf zu achten, dass für die Luftfassungen weder Abluft aus anderen Schutzräumen noch diejenige von Tank- oder Kanalisationsentlüftungen angesogen werden kann. Ebenso dürfen keine Entlüftungen aus neben- oder darüberliegenden Waschküchen (Luftfeuchtigkeit) in die Notausstiege geführt werden.
Der Standort des Notausstiegschachtes von Fluchtrö sollte nicht im Bereich von Garageeinfahrten und Parkplätzen liegen, da bei einem Lüftungsbetrieb die Abgase in den Schutzraum gelangen.
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Raumhöhe
Die vom Bundesamt für Zivilschutz zugelassenen Liegestellen weisen je nach Hersteller unterschiedliche Höhen der einzelnen Liegen auf. Damit bei der Beschaffung der zugelassenen Liegestellen keine Probleme entstehen, ist beim Schutzraumprojekt eine lichte Raumhöhe (ab fertig Belag) von 2.10 m einzuhalten. Der Zementüberzug ist auf 3 cm zu beschränken.
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Schachtabdeckungen
Besteht die Gefahr, dass bei exponierten Aussenschächten bei starkem Regen viel Wasser in den Schacht eindringt, können in Absprache mit der kantonalen Amtsstelle bauliche Massnahmen ergriffen werden. Dies kann z. B. eine Schachtabdeckung sein, die über die Schachtoberkante zu liegen kommt und mitsamt dem Gitterrost einfach demontierbar ist.
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Steighilfen
Damit ein Schutzraum im Notfall über die Notausgänge verlassen werden kann, schreiben die Technischen Weisungen den Einbau von Steigeisen oder Steigleitern ab einer Höhendifferenz von 1.50 m vor. Dies gilt bei Fensterbrüstungen innerhalb des Schutzraumes wie bei Aussenschächten und Fluchtröhren.
Der Sprossenabstand darf 30 cm nicht überschreiten. Dieser Abstand muss ebenfalls eingehalten werden beim
- Übergang vom Schutzraumboden zur Stieghilfe
- Übergang von der Stieghilfe zur Fensterbrüstung
- Übergang vom Schachtboden zur Stieghilfe
- Austritt an die Erdoberfläche
Zudem sind gemäss SUVA Einstieghilfen und ab einer Schachthöhe von 4.50 m Zwischenpodeste vorgeschrieben.
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Strahlenschutz
Der Strahlenschutz für Personen in einem Schutzraum wird durch die Betonwände der Schutzraumhülle gewährleistet. Heute wird bei sämtlichen Schutzbauten ein Schutzgrad von 1 bar verlangt. Die Bauteilstärken werden durch die Lage, Geometrie und Fassadenöffnungen der angrenzenden Räume bestimmt. Die Abmessungen sind neu im Kapitel 3 (ab Seite 13) der TWK 1994 festgelegt.
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Wintergarten im Bereich des Ausstiegschachtes
Wird ein Wintergarten an ein bestehendes Haus erstellt, so muss der Ausstiegsschacht des Schutzraums ausserhalb des Wintergartens liegen.
Begründung: Im Wintergarten wird durch die Sonneneinstrahlung die Luft aufgewärmt, Da warme Luft mehr Wasser (in Form von Dampf) aufnehmen kann als kalte Luft, erhöht sich das Risiko der Rostbildung an den Stahlteilen der Schutzraumabschlüsse.
Dem Merkblatt Wintergarten im Bereich des Schutzraum-Notausstiegschachtes kann eine mögliche Lösung entnommen werden.
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