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ICT-Konzept

Die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien (ICT) gewinnen in unserer Gesellschaft zunehmend an Bedeutung. Der gekonnte Umgang mit Computer und Internet wird dabei als wichtige neue Sachkompetenz in den Vordergrund gerückt. Im „Kerngeschäft Unterricht“ kann der Computer als neues, ergänzendes Hilfsmittel sinnvoll genutzt werden, primär für selbst gesteuertes Lernen, sekundär auch als Informationsquelle und Kommunikationsmittel.

Rahmenempfehlungen des Schwyzer Erziehungsrates vom 25. Mai 2000

Deshalb hat der Erziehungsrat bereits im Jahr 2000 Rahmenempfehlungen für den Einsatz des Computers in der obligatorischen Volksschule festgelegt, vgl. Rahmenempfehlungen des Schwyzer Erziehungsrates vom 25. Mai 2000  [PDF, 160 KB]

1. Einbau der neuen Technologien in den Unterricht

Computer gewinnen zunehmend in vielen Arbeits- und Lebensbereichen an Bedeutung. Auch im „Kerngeschäft Unterricht“ können die Chancen des Computers praxisnah genutzt werden, primär als Hilfsmittel für die Individualisierung und für das selbst gesteuerte Lernen, sekundär als ergänzende Informationsquelle und als neues Kommunikationsmittel.
Der zielgerichtete Computereinsatz soll die Schülerinnen und Schüler zur kritischen und verantwortungsvollen Anwenderhaltung erziehen. Beim täglichen Lernen steht jedoch weiterhin das konkrete Handeln und Tun im Vordergrund. Die virtuelle Welt auf dem Bildschirm ist deshalb im Unterricht nur als sinnvolle Ergänzung einzusetzen.

2. Kantonale Richtlinien für den Computereinsatz im Unterricht

Auf der Primarstufe wird der Computer integriert eingesetzt, quasi als weiteres Mittel zur Unterstützung der Lernprozesse. Der spezifische Informatikunterricht und das Tastaturschreiben bleiben den Orientierungsschulen vorbehalten.
In den Orientierungsschulen wird der Computer - neben der integrierten Nutzung in allen Fächern - auch in einem eigenen (Wahl-) Fach "Informatik" genauer kennen gelernt. (siehe Lehrplan)

3. Empfehlungen

  • Alle Lehrpersonen sind im Informatikbereich zu befähigen, mit den neuen Technologien den Lernerfolg der Schülerinnen und Schüler zu verbessern.
  • Das Hauptgewicht der Weiterbildung ist auf den methodisch-didaktischen Teil, d.h. die Anwendung im Unterricht zu legen. Jede Lehrperson kennt die für ihre Stufe geeignete und empfohlene Lernsoftware und kann diese gezielt im Unterricht einsetzen.
  • Pro Klassenzimmer der obligatorischen Volksschule stehen künftig zwei bis vier Computer zur Verfügung. Die Computer können als Unterrichtshilfe eingesetzt werden, d.h. sie müssen multimediafähig sein.
  • Pro Schulhaus wird ein Internetzugang eingerichtet. In einer ersten Phase können die Lehrpersonen ihre Kenntnisse erweitern und den Informationsaustausch zu anderen Schulen und wichtigen Institutionen wahrnehmen. In einer zweiten Phase erhalten auch die Schülerinnen und Schüler eine zentrale Zugriffsmöglichkeit (z.B. in Bibliothek/Mediothek oder Gruppenraum).
  • Spezielle Informatikzimmer sind auf der Orientierungsstufe vorhanden und werden dort sinnvoll eingesetzt. An der Primarschule ist auf solche Spezialräume zu verzichten. Hingegen ist der Einsatz von Laptops als Ergänzungsmöglichkeit zu prüfen.
  • Pro Schulhaus ist eine Betreuungsperson zu bestimmen. Neben der Gerätebetreuung sind einerseits dem Lehrerteam methodisch-didaktische Impulse zu vermitteln, anderseits die Verbindung zur kantonalen Fachberatung wahrzunehmen und sicherzustellen.

4. Zuständigkeiten

Die Schulträger sind verantwortlich für die Anschaffung von Hard- und Software, den technischen Unterhalt sowie die fachliche Betreuung.
Das Erziehungsdepartement will die notwendige Aufsichts- und Unterstützungsfunktion wahrnehmen. Insbesondere wird das Kursangebot der Lehrerinnen- und Lehrerweiterbildung im methodisch-didaktischen Bereich erweitert. Für Lehrpersonen, welche als Informatikverantwortliche tätig sind, werden auch technische Supporterkurse angeboten. Das Erziehungsdepartement steht für Anfragen und Auskünfte zur Verfügung.

5. Schlussbemerkungen

Die kantonalen Rahmenempfehlungen sollen zur Verbesserung der Chancengleichheit unter den Schülerinnen und Schülern beitragen.
Die Nutzung der neuen technischen Möglichkeiten stellt eine wertvolle Ergänzung im täglichen Unterricht dar. Für die Umsetzung der kantonalen Rahmenempfehlungen sind die Schulträger zuständig. Hierfür werden lokale Konzepte und eine gute Finanzplanung nötig sein.