Kanton Schwyz -
Blockzeiten
Im obligatorischen Kindergarten und auf der Primarstufe gilt die Blockzeitenregelung (SRSZ 611.210 § 26). Alle Kinder haben von Montag bis Freitag am Vormittag jeweils vier Lektionen Unterricht plus eine angemessene Pause. Der Schulrat bestimmt den einheitlichen Unterrichtsbeginn. Alternieren ist nur am Nachmittag gestattet.
| Fragen und Antworten zu den Blockzeiten: | Fragen und Antworten [PDF, 31.0 KB] |
| Alternieren und Religion: | Alternieren und Religion [PDF, 74.0 KB] |