Eidgenössiches Fähigkeitszeugnis / Lehre
Allgemeines
Die betriebliche Grundbildung dient der Vermittlung und dem Erwerb der Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, die zur Ausübung einer Tätigkeit in einem Beruf oder in einem Berufs- oder Tätigkeitsfeld erforderlich sind. Sie dauert drei bis vier Jahre.
Die Vermittlung der betrieblichen Grundbildung findet in der Regel an folgenden Lernorten statt:
- Bildung in beruflicher Praxis (Lehrbetrieb)
- Allgemeiner und berufskundlicher schulischer Bildung (Berufsfachschulen)
- Ergänzungen der beruflichen Praxis und der schulischen Bildung (überbetriebliche Kurse)
Sämtliche nach Berufsbildungsgesetz (BBG) erlernbaren Berufe sind in einer Bildungsverordnung (Ausbildungsreglement) geregelt, die vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) erlassen werden. Die jeweiligen Organisationen der Arbeitswelt (OdA’s, Berufsverbände) erarbeiten diese Bildungsverordnungen in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen (Links zu Berufsbildungsgesetz und Verordnungen siehe Gesetze/Verordnungen auf der rechten Seite).
AfB-Allgemein
zu "Eidg. Fähigkeitszeugn."
- Gesetze / Verord. / Regl.
- Dokumente
- Links
Kontakt
Amt für Berufsbildung
Kollegiumstrasse 28
Postfach 2193
6431 Schwyz
Tel.: 041 819 19 25
Fax: 041 819 19 29
Mail: Amt für Berufsbildung
Standort