Kanton Schwyz -
Stipendien
Allgemeines
Stipendien werden für Erstausbildungen einschliesslich zugehöriger Vorbildungen, die vor dem erfüllten 45. Altersjahr aufgenommen werden, ausgerichtet und müssen nicht zurückbezahlt werden.
- Die rechtlichen Grundlagen bilden die Verordnung und die dazugehörende Vollzugsverordnung über Ausbildungsbeiträge (Download unter "Gesetze/Verord./Regl.").
- Das Antragsformular kann hier heruntergeladen und am PC ausgefüllt werden.
- Die Übersicht der anerkannten Ausbildungs- und Lebenshaltungskosten sind unter "Dokumente" abrufbar.
- Zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten von Stiftungen über "Links".
Termine
Gesuche müssen jährlich mit dem amtlichen Formular eingereicht werden:
- bei Ausbildungsbeginn zwischen Mai und Oktober bis zum darauf folgenden 1. Dezember;
- bei Ausbildungsbeginn zwischen November und April bis zum darauf folgenden 1. Juni.
Auf verspätet eingereichte Gesuche wird nicht eingetreten.
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Kontakt
Amt für Berufsbildung
Kollegiumstrasse 28
Postfach 2193
6431 Schwyz
Tel.: 041 819 19 25
Fax: 041 819 19 29
Mail: Amt für Berufsbildung
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