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Kanton Schwyz - Privatpersonen - Personenstand, Bürgerrecht, Pässe - Adoption - Stiefkindadoption

Adoption eines unmündigen Stiefkindes

Formelle Voraussetzungen:

(gemäss Art. 264 - 265a ZGB)

  • mindestens 1-jährige Hausgemeinschaft zwischen Kind und Stiefvater bzw. -mutter
  • 5 Jahre Ehe zwischen Mutter und Stiefvater bzw. Vater und Stiefmutter
  • 16 Jahre Altersunterschied zwischen Kind und Stiefvater bzw. -mutter
  • Zustimmung der leiblichen Eltern des Kindes
  • Zustimmung des urteilsfähigen Stiefkindes

Wenn diese formellen Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie ein Gesuch um Adoption des Kindes Ihres Ehepartners einreichen.

Bei der Adoption kann dem Kind ein neuer Vorname gegeben werden (Art. 267 Abs. 3 ZGB). Eine solche Vornamensänderung muss ausdrücklich im Gesuch festgehalten werden.

Zuständigkeit

Der Entscheid über die Adoption wird vom Departement des Innern ausgesprochen (§ 6 Abs. 2 Bst. a des kantonalen Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch).

Unterlagen

Mit dem Gesuch sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Begründung des Gesuches
  • Lebenslauf der gesuchstellenden Person und des Stiefkindes
  • für die gesuchstellende Person und deren Ehegatte je ein Ausweis über den registrierten Familienstand (Formular 7.3), anzufordern beim Zivilstandsamt des Heimatortes; (für ausländische Personen: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Pass, Ausländerausweis)
  • Personenstandsausweis (Formular 7.1) für das schweizerische Stiefkind, anzufordern beim Zivilstandsamt des Heimatortes; (Geburtsurkunde, Pass und Ausländerausweis für das ausländische Stiefkind) 
  • Wohnsitzbestätigung für alle drei Beteiligten
  • Bestätigung, dass der Ehepartner der gesuchstellenden Person Inhaber der elterlichen Sorge ist
  • Zustimmung des leiblichen Elternteils, zu dem das Kindesverhältnis aufgehoben werden soll oder begründeten Antrag auf Absehen von dessen Zustimmung
  • Arztzeugnis für die gesuchstellende Person
  • Auszug aus dem Strafregister für die gesuchstellende Person

Auskünfte

Weitere Auskünfte erhalten Sie unter der Telefon-Nr. 041 819 16 01 (Roman Kistler) oder per E-Mail unter Adoptionen.