Medizinische Katastrophenhilfe
Allgemeines
Bei ausserordentlichen Lagen (z. B. Unfälle mit vielen Verletzten, Naturkatastrophen, Pandemie) reichen die ordentlichen Mittel des öffentlichen Gesundheitswesens nicht aus, um alle Patientinnen und Patienten bestmöglich zu versorgen. Durch den koordinierten Einsatz zusätzlicher Mittel muss bei solchen Ereignissen das ordentliche Gesundheitswesen verstärkt werden (Koordinierter Sanitätsdienst). Die Einsatzbereitschaft und die Zusammenarbeit untereinander und mit den ordentlichen Diensten des Rettungswesens muss durch diese zusätzlichen Einsatzkräfte regelmässig geübt werden. Gemeinden, Bezirke, Kanton und Bund sorgen gemeinsam für die Medizinische Katastrophenhilfe.
Aufgaben, Zuständigkeiten
Gemeinden
Die Gemeinde stellt ein sanitätsdienstliches Ersteinsatzelement (SEE) zur Verfügung. Dieses kann beispielsweise mit der Schadenwehr zusammen aufgeboten und eingesetzt werden. Je nach Ereignis können weitere Mittel (Samariterverein, Mitglieder der Lebensrettungsgesellschaft und der Rettungskolonnen des Alpenclubs SAC) aufgeboten werden.
First Responder können in Gebieten zum Einsatz gelangen, wo die Rettungsdienste innerhalb von 15 Minuten einen medizinischen Notfall nicht erreichen. Diese auf Laienniveau ausgebildeten Helfer überbrücken die Zeit bis zum Eintreffen des professionellen Rettungsdienstes.
Bezirke
Die Bezirke unterhalten einen Rettungsdienst. Dieser stellt die fachmännische Erstversorgung und den Transport der Patienten sicher.
Kanton
Bei einem Ereignis mit einer grösseren Anzahl verletzter Personen wie bei einem Carunglück oder einer Massenkarambolage auf der Autobahn kommen unterschiedliche Rettungskräfte zum Einsatz. Damit in einem solchen Fall die Arbeit mehrerer Rettungsdienste, sanitätsdienstlicher Ersteinsatzformationen der Gemeinden, der mobilen Sanitätshilfsstelle und weiterer Einsatzelemente der Sanität koordiniert erfolgt, hat der Kanton sechs "Einsatzleiter Sanität (EL San)" ernannt. Diese rekrutieren sich aus den vier Rettungsdiensten und der mobilen Sanitätshilfsstelle und haben Führungserfahrung.
Mit Mobilen Sanitätshilfsstellen leistet der Kanton seine subsidiäre Hilfe an die betroffene Gemeinde/Region. Der Kanton bildet das hiefür notwendige Fachpersonal und die Ärzte aller Stufen aus und übernimmt die Ausrüstung und den Betrieb der Mobilen Sanitätshilfsstellen. Das Care Team stellt bei Katastrophen und Notlagen die psychologische Betreuung von Opfern sicher.
Spitäler
Die Spitäler stellen mittels entsprechender Katastrophenpläne die Bewältigung interner und externer ausserordentlicher Lagen sicher.
Nachbarn, Bund
Bei Bedarf fordert die kantonale Einsatzleitung weitere Mittel von Nachbarregionen/-Kantonen und/oder vom Bund an.
Gesetze, Richtlinien
Dokumente
- Sanitätsdienstliche Ersteinsatz Elemente (SEE) Algorithmen im Kanton Schwyz [PDF, 1.00 MB]
- Sanitätsdienstliche Ersteinsatz Elemente (SEE) Übersicht Kanton Schwyz [PDF, 182 KB]
- Kompetenzenblatt SEE [PDF, 32.0 KB]
- Patientensammelstelle Kontrollblatt SEE [PDF, 30.0 KB]
- Journal SEE [PDF, 9.00 KB]
- Einsatzprotokoll First Responder Zentralschweiz [PDF, 84.0 KB]
- Übersicht First Responder der Gemeinden im Kanton Schwyz (Stand: Sept. 2011) [PDF, 165 KB]
Links
Amt für Gesundheit
und Soziales
Kollegiumstrasse 28
Postfach 2161
6431 Schwyz
Tel. 041 819 16 65
Fax 041 819 20 49