Kinder- und Jugendförderung
Allgemeines
Die Bundesverfassung hält fest, dass Kinder und Jugendliche Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung haben. Bund und Kantone setzen sich für die Bildung (Aus- und Weiterbildung) von Kindern und Jugendlichen ein und fördern sie in ihrer Entwicklung zu selbständigen und sozial verantwortlichen Personen.
Im Gesetz über soziale Einrichtungen ist die Jugendförderung gesetzlich verankert. Sie ist den Gemeinden als Aufgabe zugewiesen. Dies rechtfertigt sich deshalb, weil diese Aufgabenerfüllung in den Gemeinden am besten verankert ist und dort auch unmittelbar ihren Nutzen bringt. Der Kanton führt eine Koordinationsstelle, die sich Jugendfragen widmet. Sie wirkt insbesondere auf eine Vernetzung der Angebote auf lokaler Ebene hin.
Kinder- und Jugendförderung
Die Förderungspolitik will günstige Rahmenbedingungen schaffen, innerhalb derer sich die Jugendlichen entfalten können und damit problematischen Situationen vorgebeugt werden kann. Zur Jugendförderung zählen einerseits die Unterstützung der lokalen Vereine, die Nachwuchsförderung, die Unterstützung der offenen Jugendarbeit sowie die fachgerechte Beratung von Kindern und Jugendlichen. Die Verantwortung für alle Bereiche der Jugendförderung liegt bei den Gemeinden. Sie kann eigene Projekte anbieten oder Initiativen Dritter mit finanziellen oder sachlichen Mitteln unterstützen.
Kantonale Koordinationsstelle
Die kantonale Koordinationsstelle für Jugendfragen soll Regierungsrat und Gemeinden in spezifischen Fragen der Kinder- und Jugendförderung beraten, gemeindeübergreifende Jugendprojekte auf Wunsch fachbezogen unterstützen, die Rolle als Beauftragte für Kinder- und Jugendfragen im Kanton übernehmen und den Kanton Schwyz in diesen Fragen gegenüber Bundesstellen und an der Schweizerischen Konferenz der Kinder- und Jugendbeauftragten vertreten.
Kantonale Koordinationsstelle:
Amt für Gesundheit und Soziales
Postfach 2161
6431 Schwyz
Telefon: 041 819 16 64
Telefax: 041 819 20 49
Gesetze, Richtlinien
- Bundesgesetz über die Förderung der ausserschulischen Jugendarbeit [PDF, 473KB]
- Verordnung zur ausserschulischen Jugendarbeit [PDF, 475KB]
- Gesetz über soziale Einrichtungen des Kanton Schwyz (SEG) [PDF, 34.6 KB]
- Reglement zur Förderung der Kultur im Kanton Schwyz [PDF, 32.0 KB]
Dokumente
Links
- Kinder- und Jugendpolitik des Bundes
- Eidgenössische Kommission für Kinder- und Jugendfragen
- Bundesamt für Gesundheit - Alkohol, Tabak, Drogen
- Dachverband offene Jugendarbeit Schweiz
- infoklick.ch - Kinder- & Jugendförderung Schweiz
- jugendarbeit.ch
- educa.ch - Der Schweizerische Bildungsserver
- Blauring Jungwacht Schweiz
- Pfadibewegung Schweiz PBS
- Pfadi Kanton Schwyz
Amt für Gesundheit
und Soziales
Kollegiumstrasse 28
Postfach 2161
6431 Schwyz
Tel. 041 819 16 65
Fax 041 819 20 49