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Kanton Schwyz - Privatpersonen - Gesundheit, Soziales - Fachbereiche Soziales - Jugendförderung

Kinder- und Jugendförderung

Allgemeines

Die Bundesverfassung hält fest, dass Kinder und Jugendliche Anspruch auf besonderen Schutz ihrer Unversehrtheit und auf Förderung ihrer Entwicklung haben. Bund und Kantone setzen sich für die Bildung (Aus- und Weiterbildung) von Kindern und Jugendlichen ein und fördern sie in ihrer Entwicklung zu selbständigen und sozial verantwortlichen Personen.

Im Gesetz über soziale Einrichtungen ist die Jugendförderung gesetzlich verankert. Sie ist den Gemeinden als Aufgabe zugewiesen. Dies rechtfertigt sich deshalb, weil diese Aufgabenerfüllung in den Gemeinden am besten verankert ist und dort auch unmittelbar ihren Nutzen bringt. Der Kanton führt eine Koordinationsstelle, die sich Jugendfragen widmet. Sie wirkt insbesondere auf eine Vernetzung der Angebote auf lokaler Ebene hin.

Kinder- und Jugendförderung

Die Förderungspolitik will günstige Rahmenbedingungen schaffen, innerhalb derer sich die Jugendlichen entfalten können und damit problematischen Situationen vorgebeugt werden kann. Zur Jugendförderung zählen einerseits die Unterstützung der lokalen Vereine, die Nachwuchsförderung, die Unterstützung der offenen Jugendarbeit sowie die fachgerechte Beratung von Kindern und Jugendlichen. Die Verantwortung für alle Bereiche der Jugendförderung liegt bei den Gemeinden. Sie kann eigene Projekte anbieten oder Initiativen Dritter mit finanziellen oder sachlichen Mitteln unterstützen.

Kantonale Koordinationsstelle

Die kantonale Koordinationsstelle für Jugendfragen soll Regierungsrat und Gemeinden in spezifischen Fragen der Kinder- und Jugendförderung beraten, gemeindeübergreifende Jugendprojekte auf Wunsch fachbezogen unterstützen, die Rolle als Beauftragte für Kinder- und Jugendfragen im Kanton übernehmen und den Kanton Schwyz in diesen Fragen gegenüber Bundesstellen und an der Schweizerischen Konferenz der Kinder- und Jugendbeauftragten vertreten.

Kantonale Koordinationsstelle:

Amt für Gesundheit und Soziales
Postfach 2161
6431 Schwyz

Telefon: 041 819 16 64
Telefax: 041 819 20 49

 


Gesetze, Richtlinien

Dokumente

Links

Vier lachende Jugendliche

   Amt für Gesundheit
   und Soziales
   Kollegiumstrasse 28
   Postfach 2161
   6431 Schwyz

   Tel. 041 819 16 65
   Fax 041 819 20 49