Alimentenhilfe
Alimente sind materielle Unterhaltsbeiträge, die gezahlt werden an uneheliche oder aus geschiedenen bzw. getrennten Ehen stammende Kinder sowie an geschiedene oder in ehelicher Trennung lebende Personen.
Kinderalimente werden bis zur Volljährigkeit bzw. bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung vom nicht obhutsberechtigten Elternteil entrichtet. Die Alimentenhöhe wird von den Eltern in der Regel in einer gemeinsamen schriftlichen Vereinbarung festgelegt. Diese muss jedoch von der Vormundschaftsbehörde oder vom Gericht bestätigt werden.
Für Fragen zum Alimentenwesen wenden Sie sich an die Fürsorgebehörde beziehungsweise den Sozialdienst ihrer Gemeinde.
Gesetze, Richtlinien
- Kurzkommentar zum Gesetz über Inkassohilfe und Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen [PDF, 64.0 KB]
- Gesetz über die Familienzulagen [PDF, 30KB]
- Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Familienzulagen [PDF, 20KB]
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