Direkt zum Inhalt springen

Acceskeys

Kanton Schwyz - Privatpersonen - Gesundheit, Soziales - Fachbereiche Soziales - Familienergänzende Kinderbetreuung

Familienergänzende Kinderbetreuung

Allgemeines

Die Vielfalt von Familienformen, die individuelle Situation von Mutter/Vater (Berufstätigkeit, Arbeitszeiten, psychisches Befinden und soziale Situation) und Kind (Gesundheitszustand, Entwicklungsstand, psychisches Befinden, persönliche Bedürfnisse) erfordern ein breites Spektrum an Betreuungsmöglichkeiten.
Familien selber tragen auf vielfältige Weise massgeblich zum Humanvermögen unserer Gesellschaft bei. Nicht nur in der direkten Betreuung und Erziehung von eigenen Kindern sind  die Leistungen von Familien sehr gross.
Auch in der familienergänzenden Betreuung und Erziehung von Kindern gibt es eine hohe Beteiligung von Familien und Einzelpersonen. Das Engagement reicht hier von Tagesfamilien, Pflegefamilien, der Unterstützung durch Nachbarn und/oder Verwandte bis zu zeitlichem und finanziellem Engagement beim Aufbau und beim Betrieb von Krippen, Horten, Mittagstischen, Tagesschulen.

Eine Kinderkrippe gründen oder Kinder privat betreuen

Die Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen ausserhalb des Elternhauses ist in der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern des Bundes (SR 211.222.338) geregelt.

Horte und Krippen unterstehen dann der Bewilligungspflicht, wenn diese Einrichtungen fünf und mehr Kinder täglich betreuen. Tagespflegeplätze unterstehen der Meldepflicht an die Vormundschaftsbehörde.

Zuständig für die Bewilligung und die Aufsicht ist die Vormundschaftsbehörde am Ort der Unterbringung (der Krippe).

Finanzhilfe des Bundes

Falls Sie eine neue Krippe oder einen Hort aufbauen oder die Anzahl der Krippenplätze erhöhen, können sie beim Bundesamt für Sozialversicherung um Beiträge ersuchen.

Vermittlungsstellen für Tagespflegeplätze

Dauer-Pflegeplätze und SOS-Plätze: 

 

Verein IG Familienplätze Kanton Schwyz
Werner-Kälin-Strasse 11
8840 Einsiedeln
Tel 055 422 07 47
Fax 055 422 07 48
info@ig-familienplaetze.ch

Jugendheim «ALTE POST»
Gotthardstrasse 29
6414 Oberarth
Tel 041 857 00 45
Fax 041 857 00 58
betreutes-wohnen@ig-familienplaetze.ch

   

Tagespflegeplatzvermittlungen:

Verein Tagesplatzvermittlung
Schwyz / Brunnen / Arth
Höhenweg 5
6438 Ibach
Frau Luzia Wiget

Tel 079 372 37 52

tagesplatzvermittlung@bluewin.ch
www.betreuungsparadies.ch                           

Tageselterndienst Einsiedeln
Postfach 556
8840 Einsiedeln
Vermittlung
Frau Silke Wetzel

Tel 055 412 34 38
wetzel@tele2.ch
www.vjfb.ch

   

Tagesfamilien March Höfe
Vermittlung

Frau Karin Oberlin
Tel 076 534 40 15
info@tagesfamilien-marchhoefe.ch
www.tagesfamilien-marchhoefe.ch

 


 

Gesetze, Richtlinien

Dokumente

Links

Familie im Kinderhort

   Amt für Gesundheit
   und Soziales
   Kollegiumstrasse 28
   Postfach 2161
   6431 Schwyz

   Tel. 041 819 16 65
   Fax 041 819 20 49