Familienergänzende Kinderbetreuung
Allgemeines
Die Vielfalt von Familienformen, die individuelle Situation von Mutter/Vater (Berufstätigkeit, Arbeitszeiten, psychisches Befinden und soziale Situation) und Kind (Gesundheitszustand, Entwicklungsstand, psychisches Befinden, persönliche Bedürfnisse) erfordern ein breites Spektrum an Betreuungsmöglichkeiten.
Familien selber tragen auf vielfältige Weise massgeblich zum Humanvermögen unserer Gesellschaft bei. Nicht nur in der direkten Betreuung und Erziehung von eigenen Kindern sind die Leistungen von Familien sehr gross.
Auch in der familienergänzenden Betreuung und Erziehung von Kindern gibt es eine hohe Beteiligung von Familien und Einzelpersonen. Das Engagement reicht hier von Tagesfamilien, Pflegefamilien, der Unterstützung durch Nachbarn und/oder Verwandte bis zu zeitlichem und finanziellem Engagement beim Aufbau und beim Betrieb von Krippen, Horten, Mittagstischen, Tagesschulen.
Eine Kinderkrippe gründen oder Kinder privat betreuen
Die Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen ausserhalb des Elternhauses ist in der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern des Bundes (SR 211.222.338) geregelt.
Horte und Krippen unterstehen dann der Bewilligungspflicht, wenn diese Einrichtungen fünf und mehr Kinder täglich betreuen. Tagespflegeplätze unterstehen der Meldepflicht an die Vormundschaftsbehörde.
Zuständig für die Bewilligung und die Aufsicht ist die Vormundschaftsbehörde am Ort der Unterbringung (der Krippe).
Finanzhilfe des Bundes
Falls Sie eine neue Krippe oder einen Hort aufbauen oder die Anzahl der Krippenplätze erhöhen, können sie beim Bundesamt für Sozialversicherung um Beiträge ersuchen.
Vermittlungsstellen für Tagespflegeplätze
| Dauer-Pflegeplätze und SOS-Plätze: | |
| Verein IG Familienplätze Kanton Schwyz | Jugendheim «ALTE POST» |
| Tagespflegeplatzvermittlungen: | |
| Verein Tagesplatzvermittlung Tel 079 372 37 52 | Tageselterndienst Einsiedeln Tel 055 412 34 38 |
| Tagesfamilien March Höfe Frau Karin Oberlin | |
Gesetze, Richtlinien
Dokumente
Links
Amt für Gesundheit
und Soziales
Kollegiumstrasse 28
Postfach 2161
6431 Schwyz
Tel. 041 819 16 65
Fax 041 819 20 49