Spitäler
Allgemeines
Die Spitalverordnung bildet die gesetzliche Grundlage für die bedarfsgerechte und qualitative Spitalversorgung der Bevölkerung.
Das Spital Schwyz, das Regionalspital Einsiedeln und das Spital Lachen stellen zusammen mit dem Kanton die stationäre Grundversorgung sicher. Das Spitalangebot im Bereich der Komplementärmedizin wird ergänzt durch die private Aeskulap Klinik in Brunnen.
Die Psychiatrische Klinik Zugersee ist eine Vertragsklinik der Kantone Uri, Schwyz und Zug und hat einen Grundversorgungsauftrag für diese Kantone.
Die Spezialversorgung (z.B. Herzchirurgie, Neurologie, Psychiatrie, Rehabilitation) erfolgt vorwiegend ausserhalb des Kantons durch Akut-, Psychiatrie- und Rehabilitationskliniken. Die zugelassenen Spitäler/Kliniken sind in der Spitalliste des Kantons Schwyz aufgeführt.
Für die Spitäler, welche auf der Spitalliste aufgeführt sind, besteht für den Kanton und die obligatorische Krankenpflegeversicherung Zahlungspflicht.
Kostengutsprache
Wer die Leistungen eines ausserkantonalen Spitals beanspruchen will, hat rechtzeitig - mindestens zehn Tage vor dem Eintritt - beim Amt für Gesundheit und Soziales um Kostengutsprache nachzusuchen.
Gesetze, Richtlinien
- Spitalverordnung des Kanton Schwyz [PDF 61.7 KB]
- Verordnung über die Kostenübernahme bei ausserkantonaler stationärer Spitalbehandlung [PDF, 10.6 KB]
Dokumente
Links
Amt für Gesundheit
und Soziales
Kollegiumstrasse 28
Postfach 2161
6431 Schwyz
Tel. 041 819 16 65
Fax 041 819 20 49