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Kanton Schwyz - Privatpersonen - Gesundheit, Soziales - Gesundheitsversorgung - Spitäler

Spitäler

Allgemeines

Die Spitalverordnung bildet die gesetzliche Grundlage für die bedarfsgerechte und qualitative Spitalversorgung der Bevölkerung.

Das Spital Schwyz, das Regionalspital Einsiedeln und das Spital Lachen stellen zusammen mit dem Kanton die stationäre Grundversorgung sicher. Das Spitalangebot im Bereich der Komplementärmedizin wird ergänzt durch die private Aeskulap Klinik in Brunnen.
Die Psychiatrische Klinik Zugersee ist eine Vertragsklinik der Kantone Uri, Schwyz und Zug und hat einen Grundversorgungsauftrag für diese Kantone.

Die Spezialversorgung (z.B. Herzchirurgie, Neurologie, Psychiatrie, Rehabilitation) erfolgt vorwiegend ausserhalb des Kantons durch Akut-, Psychiatrie- und Rehabilitationskliniken. Die zugelassenen Spitäler/Kliniken sind in der Spitalliste des Kantons Schwyz aufgeführt.

Für die Spitäler, welche auf der Spitalliste aufgeführt sind, besteht für den Kanton und die obligatorische Krankenpflegeversicherung Zahlungspflicht.

Kostengutsprache

Wer die Leistungen eines ausserkantonalen Spitals beanspruchen will, hat rechtzeitig - mindestens zehn Tage vor dem Eintritt - beim Amt für Gesundheit und Soziales um Kostengutsprache nachzusuchen.

 


Gesetze, Richtlinien

Dokumente

Links

Ärzte und medizinisches Personal im Operationssaal an einer Operation

   Amt für Gesundheit
   und Soziales
   Kollegiumstrasse 28
   Postfach 2161
   6431 Schwyz

   Tel. 041 819 16 65
   Fax 041 819 20 49