Kanton Schwyz -
Besteuerung von Einelternfamilien (gültig bis Steuerperiode 2010)
Aufgrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung werden allein erziehende Personen neu gleich besteuert wie Verheiratete mit Kindern. Sie erhalten nun ebenfalls den Splittingtarif. Dafür entfällt der besondere Sozialabzug für allein Erziehende. Die Regelung ist vermutlich vorübergehender Natur und wird deshalb bei der Selbstdeklaration der steuerpflichtigen Person nicht berücksichtigt. Bei der Veranlagung werden die nötigen Korrekturen von Amtes wegen vorgenommen.
- Medienmitteilung vom 6. April 2006 [PDF, 57.0 KB]
- Weisung zur vorläufigen Anpassung der Besteuerung der allein Erziehenden vom 3. April 2006 [PDF, 14.0 KB]
- Urteile des Bundesgerichts vom 26. Oktober 2005
Urteil 2A.471/2004
Urteil 2A.750/2004