Fortlaufende Gesetzsammlung (GS)
In die fortlaufende Gesetzsammlung (GS) aufgenommen werden (in der Reihenfolge der Beschlussfassung) die Kantonsverfassung, die Gesetze, die rechtssetzenden Erlasse des Kantonsrates und die Konkordate, die rechtssetzenden Erlasse des Regierungsrates, des Erziehungsrates, der kantonalen Gerichte sowie der zur Rechtsetzung befugten Konkordatsorgane. Nicht darin veröffentlicht werden rechtssetzende Erlasse, die lediglich einen eng begrenzten, bestimmbaren Adressatenkreis betreffen, oder deren Gültigkeitsdauer auf höchstens zwei Jahre befristet ist.Bis 31. Dezember 2004 wurde die fortlaufende Gesetzsammlung in periodischen Abständen in Heften herausgegeben, die zu Bänden zusammengefasst wurden. - Ab 1. Januar 2005 (Band 21) werden die neuen Erlasse nur noch in diesem elektronischen Verzeichnis aufgelistet. Es wird auf dieser Website laufend nachgeführt.
| Übersicht | |
|---|---|
| GS 1 -20 | in Buchform erschienen |
| GS 21 | 1. Januar 2005 - 31. Dezember 2007 |
| GS 22 | 1. Januar 2008 - 31. Dezember 2010 |
| GS 23 | 1. Januar 2011 - 31. Dezember 2013 |