Grundlagen
Die Abwasserentsorgung hat im Kanton Schwyz einen hohen Standard erreicht. Dies zeigt sich an der merklichen Verbesserung der Wasserqualität unserer Seen und vieler Bäche. Der Ausbau, Unterhalt und Fortbestand der Anlagen ist wichtig. Gewässerschutz ist eine Daueraufgabe.
Ansprechende Wasserqualität
Die Wasserqualität der Schwyzer Gewässer entspricht mehrheitlich den gesetzlichen Werten. Ausnahmen sind lokal und meist vorübergehend durch akute Gewässerverschmutzungen bedingt.
Behandlung des Siedlungsabwassers - Aufgabe der Gemeinde
Die in den Haushalten entstehenden verschmutzten Siedlungsabwässer werden in der öffentlichen Kanalisation gesammelt und den Abwasserreinigungsanlagen zugeleitet. Die Gemeinden sorgen mit einem kommunalen Reglement über die Siedlungsentwässerung für die Durchführung und Finanzierung der verschiedenen Gewässerschutzmassnahmen.
Abwasser - gut gereinigt
Die Abwasserreinigung befindet sich im Kanton Schwyz auf einem hohen Standard. Beinahe sämtliche Abwässer werden vor der Einleitung in die öffentlichen Gewässer in Abwasserreinigungsanlagen gereinigt. Viele der grösseren Anlagen befinden sich auf einem genügenden Ausbaustand oder sind zur Zeit in Planung von neuen Ausbaustufen. Der Zulauf des Abwassers ist für die Funktion der Abwasserreinigungsanlage von grösster Wichtigkeit. Aus diesem Grunde werden Industrieabwässer aus dem Autogewerbe, Textilreinigungsanstalten, Malereien, Milchverarbeitern und allen grösseren Industriebetrieben laufend kontrolliert.
Wozu die Generelle Entwässerungsplanung?
Für die ganzheitliche Planung des Wasserkreislaufes in der Siedlungsentwässerung hat das Instrument der Generellen Entwässerungsplanung (GEP) eine zentrale Bedeutung. Anhand des generellen Entwässerungsplanes können Sanierungen im Kanalnetz und in den Abwasserreinigungsanlagen, Versickerungsmöglichkeiten und Renaturierungen von Bächen einfacher geplant werden.
Planung der Finanzierung
Da in Zukunft wesentlich weniger bis keine Subventionen für Gewässerschutzanlagen fliessen werden, ist für die Gemeinden auch die zukünftige Finanzierungsplanung von grösster Wichtigkeit. Eine wesentliche Grundlage bildet der GEP. In den kommunalen Reglementen über Abwasserbehandlung und Entwässerung ist dies via Gebühren entsprechend zuberücksichtigen.
Auskunft:
Christina Vogelsang
041 819 20 31
David Menth
041 819 20 39
Heinz Burger
041 819 20 32
Gesetze
Gewässerschutzverordnung (GSchV)
Kantonale Verordnung zum Gewässerschutzgesetz
Vollzugsverordnung zur Kantonalen Verordnung zum Gewässerschutzgesetz (GSchG-VV)