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Kanton Schwyz - Behörden - Umwelt, Natur, Landschaft - Umweltschutz - Altlasten - Grundlagen

Grundlagen

FässerDer rasante industrielle Fortschritt der letzten 100 Jahre hat nicht nur die Lebensumstände der Menschen wesentlich verbessert, sondern er hat auch in vielen Bereichen zu erheblichen Belastungen der Umwelt geführt. Die schon fast vergessene alte Dorfkippe im Bachtobel, die ehemalige Tankstelle oder chemische Reinigungen von nebenan, das alte Gaswerk oder der metallverarbeitende Betrieb der früher immer so stark nach Lösemittel gerochen hat, und nicht zu vergessen der Unfall mit dem Tanklastwagen,...

Altlasten - Risiken und Chancen?

Der früher übliche und oftmals allzu sorglose Umgang mit Abfällen, Produktionsmitteln und chemischen Stoffen hat - in Verbindung mit unzureichendem Wissen über die Auswirkungen auf die Umwelt und angesichts fehlender gesetzlicher Grundlagen - dazu geführt, dass Schadstoffe in den Untergrund gelangt sind, die heute den Boden, das Trinkwasser sowie Bäche, Flüsse und Seen belasten und Mensch und Tier gefährdeten.
Heute stellen diese "alten Lasten" nicht nur für die Umwelt eine Gefährdung dar, sondern sie sind für Investoren, Banken, Immobilenhändler und Grundeigentümer oftmals ein finanzielles und planerisches Risiko.
In Zeiten immer knapper werdender Siedlungsflächen bietet die Revitalisierung solcher ehemaliger Gewerbe- und Industriestandorte die Chance ohne neuen zusätzlichen Flächenverbrauch attraktive Gewerbe- oder Wohnstandorte zu schaffen.
Zu den zentralen Aufgaben im Umgang mit diesen "alten Lasten" zählen,

  • das Erkennen und systematische Erfassen von belasteten Standorten und Altlasten, 
  • das Ermitteln der von Ihnen ausgehenden Umweltauswirkungen,
  • das Bewerten der möglichen Gefahren für Mensch und Umwelt und nötigenfalls
  • die Überwachung oder Beseitigung der Umweltbelastungen sowie
  • die Revitalisierung und Umnutzung von Brachflächen im Sinne eines ressourcenschonenden Flächenmanagements.

Belasteter Standort oder Altlast?

Umgangssprachlich wird der Begriff "Altlasten" meist als Synonym für in der Vergangenheit entstanden Umweltbelastungen verwendet.
Der Gesetzgeber unterscheidet jedoch klar zwischen den Begriffen "Belasteter Standort" und "Altlast".
 
Belastete Standorte:
Orte, deren Belastung von Abfällen stammt und die eine beschränkte Ausdehnung aufweisen.(Ablagerungs-, Betriebs- oder Unfallstandorte). Es besteht der begründete Verdacht, dass aufgrund der früheren Nutzung Belastungen am Standort vorhanden sind.
 
Altlasten:
belastete Standorte, für die ein Sanierungsbedarf nachgewiesen wurde. Die auf dem Standort festgestellten Belastungen sind eine akute oder latente Gefahr für die Schutzgüter Boden, Wasser oder Luft. Die Gefährdung der Schutzgüter muss beseitigt werden.