Boden

...Luft atmet man,
...Wasser trinkt man –
...Boden wischt man sich
von den Schuhen."
(Günther Bachmann, Pedologe)
Der Boden, unsere Zukunft
Als "Boden" gilt die oberste, unversiegelte Erdschicht, in der Pflanzen wachsen können. Die wichtigsten Funktionen des Bodens sind:
♦ Lebensgrundlage für Mensch, Tier und Pflanzen
♦ Grundlage zur Produktion von Nahrungs- und Futtermitteln
♦ Lebensraum für Bodenlebewesen
♦ Filterung von Schadstoffen zum Schutze des Grundwassers
♦ Regulierung der Wasserkreisläufe
Bodenaufbau

Der gut entwickelte Boden teilt sich im Profil grob gesehen in drei "Schichten":
a) Die oberste Bodenschicht, also die stark belebte und nährstoffreiche Hauptwurzelschicht, welche zwischen 5 bis 30 cm mächtig ist, bezeichnet man als Humus, Oberboden oder auch A-Horizont. Diese Schicht kann durch ihre dunkle Farbe im Profil klar erkannt werden. Bei ackerbaulich genutzten Böden entspricht dies etwa der gepflügten und bearbeiteten Tiefe.
b) Die darunterliegende Bodenschicht kann wenige cm bis weit über einen Meter mächtig sein und ist in der Regel deutlich heller gefärbt, da sie weniger Humus (organischer Anteil) enthält. Sie ist dadurch auch weniger belebt. Wurzeln und Wurmgänge sind aber oft noch bis in grosse Tiefe anzutreffen. Man nennt diese Schicht Unterboden oder B-Horizont: Weitere Begriffe sind beispielsweise auch Stockerde, Roterde oder zweiter Stich.
c) Die unterhalb des eigentlichen Wurzelraumes liegende Schicht ohne biologische Aktivität wird als Muttergestein, Untergrund oder C-Horizont bezeichnet und wurde vom Bodenbildungsprozess noch nicht erfasst. In der Bauwirtschaft entspricht dieses Material dem Aushub. Diese Schicht ist Ausgangsmaterial für die weitere Entwicklung des darüberliegenden Bodens.
Ober- und Unterboden bilden zusammen den "Boden" nach Umweltschutzgesetz (USG). Zur langfristigen Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit erliess der Bundesrat 1998 die Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo).
Im Gegensatz zum Ober- und Unterboden untersteht der C-Horizont (Aushub) nicht der VBBo sondern der Technischen Verordnung über Abfälle (TVA). Der Umgang mit Aushub wird in der Richtlinie für die Verwertung, Behandlung und Ablagerung von Aushub-, Abraum- und Ausbruchmaterial (BAFU 1999), der so genannten Aushubrichtlinie (ARL), behandelt.
Links:
Bundesamt für Umwelt (BAFU), Sektion Boden
Bodenkundliche Gesellschaft Schweiz (BGS)
Institut für Terristische Ökologie der ETH Zürich (ITÖ)
Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon (ART)
Auskunft:
Rainer Jakoby
041 819 20 30
Peter Inhelder
041 819 20 38
Gesetze
Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo)
Merkblätter
ZUDK-Merkblatt: Umgang mit Boden [PDF]
Freizeitveranstaltungen auf der grünen Wiese [PDF, 2.7 MB]
Links