Wärmenutzung
Von der Oberfläche bis zum Kern unserer Erde nimmt die Temperatur stetig zu, im obersten Bereich der Erde, der Erdkruste, im Schnitt mit etwa 30 ° pro Kilometer. Im inneren Kern der Erde beträgt die Temperatur bis 6000°. Ein Teil dieser Wärme ist Restwärme aus der Zeit der Entstehung der Erde, ein Teil entsteht fortwährend neu durch radioaktive Zerfallsprozesse im Innern der Erde. Mit anderen Worten: Aus dem Erdinnern fliesst ein stetiger Wärmestrom! In der Schweiz lässt sich die entsprechende Leistung auf 0.07 Watt bis 0.09 Watt pro Quadratmeter abschätzen. Wir nennen den Wärmestrom Geothermie.
Die obersten 20 bis 30 Meter des Untergrundes stehen mehr im Einfluss der Sonnenenergie. Dieser Bereich ist den Schwankungen der Jahreszeiten unterworfen.
Die genannten Wärmequellen der Erde und der Sonne können wir nutzen. Erdwärmesonden gewinnen Energie aus dem Erdinnern (Geothermie), in der Schweiz kann man mit einer Leistung von etwa 40 Watt pro Laufmeter Sonde rechnen. Grundwasserwärmepumpen, Energiepfähle oder –körbe und Erdkollektoren nutzen dagegen die im oberflächennahen Untergrund oder im Grundwasser gespeicherte Sonnenenergie.
Geothermie und Sonnenenergie sind nachhaltige Energiequellen!
Das Amt für Umweltschutz (AfU) des Kantons Schwyz erarbeitete in Zusammenarbeit mit zwei Geologie- Büros eine „Karte der Nutzungsgebiete für Erdwärmesonden und Wasser- Wärmepumpen“. Sie stützte sich auf die zu diesem Zeitpunkt bekannten Unterlagen von Geologie und Hydrogeologie und zeigt auf, in welchen Gebieten welche Form der Wärmenutzung zugelassen ist. Erschienen ist die Karte im Frühjahr 2004, lokal ist sie aufgrund (manchmal unerwarteter) Ergebnisse von Sondenbohrungen überholt. In der Erdwärmekarte werden auch die im Kanton Schwyz getätigten Bohrungen dargestellt, der Stand ist aus dem Frühjahr 2004.Im Webmap des Kantons Schwyz werden die Bohrungen jedoch ca. dreimal jährlich nachgetragen.
Nutzung nachhaltiger Energiequellen im Kanton Schwyz
Grundwasser- Wärmepumpen:
Grundwasser kann in nutzbarer Menge nur in den Talschottern gewonnen werden. Nutzung und Schutz des Trinkwassers haben dabei Vorrang. Für die Wärmenutzung kommen nur Gebiete in Frage, in denen eine Trinkwassergewinnung nicht oder nicht mehr möglich ist (z. B. überbaute Gebiete). Und auch hier werden Grossanlagen (mindestens vier Wohneinheiten) bevorzugt, da sich so die Anzahl der Einstiche ins Grundwasser minimieren lässt.
Grundwasser- Wärmepumpen erfordern eine regierungsrätliche Konzession, die Federführung des Verfahrens liegt bei der Dienststelle Wasserbau (Baudepartement). Das Bewilligungs- respektive Konzessionsverfahren wird wie folgt abgewickelt:
- Telefonische Vorabklärung im AfU (041 819 20 35), bei positivem Bescheid:
- Einreichen des Gesuches für eine Sondierbohrung via Gemeinde;
- Bewilligung des AfU für eine Sondierbohrung;
- Sondierbohrung, Pumpversuch, Wasseranalyse;
- Einreichung des Konzessionsgesuches samt geologischem Bericht via Gemeinde an das Baudepartement und an das AfU;
- Öffentliches Auflageverfahren durch das Baudepartement;
- Konzessionserteilung durch die Regierung, Gewässerschutzbewilligung (Entnahme- und Einleit- oder Versickerungsbewilligung) durch das AfU.
Gesuchsformulare für Sondierbohrungen sind beim AfU zu beziehen (oder auf dessen homepage abrufbar), Gesuchsformulare für die Wasserentnahme aus einem öffentlichen Gewässer beim Baudepartement.
Erdwärmesonden (EWS):
EWS nutzen die Geothermie. Mit einer Sonde von etwa 120 Meter Tiefe lässt sich ein Einfamilienhaus beheizen. EWS werden vorab im trockenen Felsen abgeteuft. Zulässig sind sie nur in Gebieten ohne nutzbares Grundwasser. Das Bewilligungsverfahren umfasst die folgenden Schritte:
- Telefonische Vorabklärung im AfU (041 819 20 35), bei positivem Bescheid:
- Einreichen des Baugesuches über die Gemeinde;
- Bewilligung gemäss Bergregal durch das Amt für Raumplanung (ARP),
Bewilligung gemäss Gewässerschutzgesetz durch das AfU.
Gesuchsformulare für EWS können beim AfU oder bei der Gemeinde bezogen werden, auf der Homepage des AfU’s sind sie abrufbar.
Erdkollektoren, Energiekörbe, Energiepfähle:
Diese Systeme nutzen die von der Erdoberfläche aufgenommene Sonnenwärme. Sie werden vorab für Einfamilienhäuser und kleine Mehrfamilienhäuser eingesetzt. Erdkollektoren und Energiekörbe können ausserhalb einer Grundwasserschutzzone S2 grundsätzlich überall eingesetzt werden, sofern der Flurabstand zum mittleren Grundwasserspiegel mindestens zwei Meter beträgt.
Gesuchsformulare für Erdkollektoren oder Energiekörbe können beim AfU oder bei der Gemeinde bezogen werden, auf der Homepage des AfU’s sind sie abrufbar.
Ist für eine Baute aus geotechnischen Gründen (Setzungsgefahr) eine Pfahlfundation erforderlich, können Energiepfähle eingesetzt werden. Pfahlfundationen im Grundwasser benötigen eine Ausnahmebewilligung gemäss Gewässerschutzgesetz. Das Bewilligungsverfahren umfasst die folgenden Schritte:
- Einreichung des Baugesuches via Gemeinde;
- Verfügung des AfU oder Stellungnahme zuhanden der Gemeinde;
- Kommunale Bewilligung und Eröffnung der kantonalen Bewilligung durch die Gemeinde.
Gesuchsformulare für Energiepfähle können beim AfU oder bei der Gemeinde bezogen werden, auf der Homepage des AfU’s sind sie abrufbar.
Auskunft:
Seraina Kauer
041 819 20 41
Christoph Kraft
041 819 20 33
Formulare
Grundwasserentnahme (Z06) [PDF]