Betriebliche Emissionen
Die Zielsetzung der Luftreinhaltung ist in der Eidgenössischen Luftreinhalte-Verordnung wie folgt umschrieben: „Menschen, Tiere, Pflanzen, ihre Lebensgemeinschaften und Lebensräume sowie den Boden vor schädlichen oder lästigen Luftverunreinigungen schützen“.
Betriebliche Emissionen
Als Fachstelle für Luftreinhaltung in Industrie und Gewerbe sorgt die Abteilung Umweltschutz für die kontinuierliche Verbesserung der Umweltbelastung resp. Reduktion der Emissionen der Betriebe im Kanton Schwyz. So überwacht und verbessert sie die lufthygienischen Belange in allen Betrieben mit Anlagen, die lufthygienisch relevante Emissionen verursachen. Wichtige Anlagen sind Feuerungen, Tankstellen, Textil- und Lederreinigungen, Geruchsemittenten und weitere Betriebe, die lösemittelhaltige Produkte verarbeiten. Zudem werden alle Bauvorhaben auf Emissionsverursachende Anlagen hin überprüft und mit Auflagen ein emissionsarmer Betrieb sichergestellt.
Die Luft ist in den letzten Jahren sauberer geworden. Dazu hat auch die Reduktion der Emissionen aus Industrie- und Gewerbebetrieben massgeblich beigetragen. Trotzdem besteht bei den Vorläufersubstanzen des Ozons, den flüchtigen organischen Stoffen (VOC), und den Stickoxiden weiterhin Handlungsbedarf.
Luftreinhaltung ist nicht nur eine Aufgabe der Behörden. Wir alle können mit unserem Verhalten dazu beitragen, die Umwelt nicht unnötig zu belasten.
Feuerungen
- Öl- und Gasfeuerungen bis 350 kW
- Öl- und Gasfeuerungen ab 350 kW
- Holzfeuerungen bis 70 kW
- Holzfeuerungen ab 70 kW
Tankstellen mit Benzin
VOC Lenkungsabgabe
Textil- und Lederreinigung
Auskunft
Peter Kirchhoff
041 819 16 32
Rainer Jakoby
041 819 20 30
Gesetze
Luftreinhalte-Verordnung (LRV)