Grundlagen

Das Brummen von Motoren, das Quietschen von Schienen, das Hämmern und Stampfen von Maschinen, die Musik einer Disco oder Kuhglocken - Lärm ist allgegenwärtig. Doch Lärm verfolgt uns nicht nur auf Schritt und Tritt, wir setzen ihn auch selber in Gang. All diese Geräusche werden jedoch erst zu Lärm, wenn wir uns dadurch belästigt oder in unserer Lebensqualität beeinträchtigt fühlen.
Der Lärm gehört zwar zu unserem Leben, er kann jedoch auch schädliche Auswirkungen auf unsere Gesundheit haben. Deshalb sorgt die Lärmschutzverordnung (LSV) für ein angemessenes Mass an Ruhe, indem sie Grenzwerte für Neuanlagen sowie die Sanierung von bestehenden Anlagen definiert. Zudem müssen im Rahmen von Einzonungen, Erschliessungen oder Baubewilligungen ebenfalls die Einhaltung der massgebenden Grenzwerte nachgewiesen werden. Die Höhe dieser Grenzwerte richtet sich nach den Nutzungen, welche in der Ortsplanung der Gemeinden festgelegt sind (Empfindlichkeitsstufen I – IV). Wo die Grenzwerte nicht eingehalten sind, werden konkrete betriebliche, bauliche sowie technische Massnahmen verlangt.
Auch beim Lärmschutz gilt das Vorsorgeprinzip: Vermeidung an der Quelle (z.B. neues Rollmaterial bei der Eisenbahn, Einkapselung von Maschinen) hat oberste Priorität. Erst wenn solche Massnahmen nicht ausreichen, sind geeignete Massnahmen im Ausbreitungsbereich (z.B. Lärmschutzwände) bzw. auf der Empfängerseite (z.B. Schallschutzfenster) vorzusehen.
Auch wir selber können Lärm vermeiden, beispielsweise indem wir kurze Strecken zu Fuss oder mit dem Fahrrad gehen, niedertourig Auto fahren (Gentle Drive), geräuscharme Reifen am Auto montieren, bei lauten Arbeiten Fenster und Türen schliessen oder die Musik auf eine angemessene Lautstärke zurückdrehen.
Mehr Informationen zu:
Wert der Ruhe
Mobilität
Privates oder öffentliches Recht
Gesundheitliche Auswirkungen
Auskunft:
Ivo Egger
041 819 20 83
Peter Kirchhoff
041 819 16 32
Gesetze
Merkblätter + Richtlinien
Baulärm:
Baulärm-Richtlinie
(BAFU 2006)
Anwendung der Baulärm-Richtlinie im Vollzug [PDF]
Einzonung + Erschliessung:
Wegleitung: Lärmschutz bei Einzonung und Erschliessung (2010) [PDF]
Baubewilligung:
Empfehlung Lärmschutz bei der Planung (2004) [PDF]
Anhang 1: Einhaltung des Planungswertes [PDF]
Anhang 2: Einhaltung des Immissionsgrenzwertes [PDF]