Musikveranstaltungen
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Kluge Köpfe schützen sich
An Konzerten, in Discos, Pups oder Bars geht es nicht nur hoch, sondern oft auch sehr laut zu und her. Unser Gehör kann dadurch einen bleibenden Schaden erleiden. Leider wird uns diese Tatsache erst bewusst, wenn es bereits zu spät ist. Darum gilt: „Schütze dein Gehör, damit du auch in ein paar Jahren noch alles mitbekommen kannst, was dir zu Ohren kommt!“
Entscheidend für unser Gehör ist, wie lange und wie laut wir Musik geniessen. Bereits ab einer Lautstärke von 87 Dezibel kann unser Gehör nach einer gewissen Dauer Schaden erleiden. Mit dem Besuch eines zweistündigen Rockkonzertes ist die wöchentlich zumutbare Schalldosis für unsere Ohren erreicht. Ein geeigneter Gehörschutz verlängert den Musikgenuss und hält den Schaden in Grenzen.
Kluge Köpfe schützen sich, indem sie beim Disco- und Konzertbesuch sowie an den Musikproben Gehörschutzpfropfen tragen, genügend Abstand zu den Boxen einnehmen, dem Ohr zwischendurch eine Pause gönnen, sich auch mal über zu laute Musik beschweren, beim persönlichen Genuss Mass halten. Mehr Informationen dazu finden Sie auch auf der Internetseite der SUVA.
Geltungsbereich und Abgrenzung der Schall- und Laserverordnung
Die Schall- und Laserverordnung bezweckt den Schutz des Publikums vor schädlichen Schalleinwirkungen bei Veranstaltungen (Art. 1 SLV). Darunter fallen grundsätzlich alle Arten von Veranstaltungen, bei denen elektroakustisch erzeugter oder verstärkter Schall auf das Publikum einwirkt, unabhängig davon, ob sie in Gebäuden oder im Freien durchgeführt werden (Art. 2 SLV). Ebenso ist irrelevant, ob es sich um eine private oder öffentliche Veranstaltung handelt. Der Schutz der Nachbarschaft vor Lärmimmissionen ist nicht Gegenstand der SLV. Für die Frage, ob eine Veranstaltung aufgrund der Lärmimmissionen auf die Umgebung durchgeführt werden darf, sind die anwendbaren öffentlich- und privatrechtlichen Vorschriften zum Lärmschutz und Nachbarrecht zukonsultieren.
Werden Laseranlagen eingesetzt, kommen die Vorschriften der Schall- und Laserverordnung ebenfalls zur Anwendung.
Haben Sie gewusst, dass:
- Unsere Gehörschnecke die Grösse einer Erbse hat, das Trommelfell 0.1 mm dick ist, im Weltraum Töne sich nicht ausbreiten können und Töne im Wasser fast sechsmal schneller unterwegs sind als in der Luft?
- Geräusche durch Antischall gemindert werden können?
Auskunft
Ivo Egger
041 819 20 83
Peter Kirchhoff
041 819 16 32
Gesetze / Verordnungen
Merkblätter
Formulare
Meldeformular für Musikveranstaltungen (Schallpegel > 93 dB)