Elektrosmog
Das Leben auf der Erde ist nur durch elektromagnetische Strahlung möglich. Täglich empfangen wir von der Sonne Licht und Wärmestrahlung. Für diverse technische Anwendungen produzieren wir aber auch selbst Strahlung - den Elektrosmog. 
Was ist Elektrosmog
Als Elektrosmog wird die von Menschen verursachte elektromagnetische Strahlung im Frequenzbereich von wenigen Hertz (1 Hertz = 1 Hz = 1 Schwingung pro Sekunde) bis einige GHz genannt. Im Fachjargon wird sie nichtionisierende Strahlung (NIS) genannt, weil die Energie der Strahlung zu gering ist, um chemische Veränderungen (Ionisationen) hervorzurufen. Im Gegensatz dazu ist z.B. die Röntgenstrahlung in der Lage chemische Veränderungen hervorzurufen.
Wie die Bezeichnung "elektromagnetisch" bereits sagt, besteht die Strahlung aus einer elektrischen und einer magnetischen Komponente. Beide Komponenten lassen sich messen und berechnen.
Elektrosmog-Quellen
Man unterscheidet zwischen niederfrequenter (1 Hz bis ca. 30 kHz) und hochfrequenter (ab ca. 30 kHz bis 10 GHz) nichtionsierender Strahlung:
- Niederfrequente Strahlung
wird von elektrischen Hausinstallationen, Transformatorenstationen, Unterwerken, Hochspannungsleitungen und Fahrleitungen der Bahn ausgestrahlt. Diese Strahlung ist ein unerwünschtes Nebenprodukt des Stromtransportes. In Bezug auf die menschliche Gesundheit spielt hier vor allem das magnetische Feld eine Rolle. Es wird in der Regel in Mikrotesla (µT) angegeben. - Hochfrequente Strahlung
wird durch Mobilfunkanlagen, Rundfunkanwendungen wie Radio- und TV-Sendeantennen sowie durch Hobbyfunk- oder Funkrufantennen ausgestrahlt. Diese Strahlung wird zum drahtlosen Transport von Informationsinhalten verwendet. In Bezug auf die menschliche Gesundheit spielt hier vor allem das elektrische Feld eine Rolle. Es wird in der Regel in Volt pro Meter (V/m) angegeben.
Die Grenzwerte
Der Bundesrat hat in seiner Verordnung zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) zwei Grenzwerte festgelegt, den Immissionsgrenzwert und den Anlagengrenzwert.
- Der Immissionsgrenzwert dient dazu, den menschlichen Körper vor unerwünschter Erwärmung durch NIS zu schützen. Dieser Grenzwert ist international weit verbreitet und wurde durch die International Commission of Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) festgelegt. Er muss überall, wo Menschen sich auch für kurze Zeit aufhalten können, eingehalten werden und berücksichtigt die Strahlung von allen vergleichbaren Anlagen summarisch.
- Auch bei schwächeren Immissionen durch nichtionisierende Strahlung können möglicherweise biologische Wirkungen auftreten. Da diese Effekte noch nicht genügend quantifiziert werden können, hat man den vorsorglichen Anlagegrenzwert definiert, welcher den Menschen sowie die Tier- und Pflanzenwelt vor schädlichen oder lästigen Auswirkungen schützen soll. Der Anlagegrenzwert muss überall dort, wo Menschen sich über längere Zeit aufhalten, und für jede Anlage separat eingehalten werden. Ob diese Vorsorge angemessen ist, wird sich erst in Zukunft zeigen.
Weitere Informationen:
Auskunft:
Ivo Egger
041 819 20 83
Gesetze
Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV)
Messberichte
Tunnelanlagen [PDF]
Schulen Freienbach [PDF]
Strahlung bei Hochspannungsleitun-gen [PDF]
wichtige Links
Kartendarstellung der NIS-Anlagen (→ Geoportal SZ)
Portal der Zentralschweizer Umweltfachstellen ![]()
Merkblätter
Elektrosmog in der Zentralschwyz