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Kanton Schwyz - Behörden - Justiz, Rechtspflege - Jugendanwaltschaften - Jugendanwaltschaft

Jugendanwaltschaft

Aufgaben

Die Jugendanwaltschaft ist zuständig für die ihr zugewiesenen Aufgaben der Strafrechtspflege gemäss Schweizerischer Jugendstrafprozessordnung JStPO und kantonaler Justizverordnung, insbesondere für:
  • Strafuntersuchungen gegen Jugendliche,
  • Erlass von Massnahme- oder Strafverfügungen inkl. Unterbringungen oder Freiheitsentzüge bis 30 Tage,
  • Anklageerhebung vor Jugendgericht oder Einzelrichter in Strafsachen,
  • Strafvollzug in Jugendstrafrechtsfällen.

Gliederung und Zuständigkeiten

Die Jugendanwaltschaft des Kantons Schwyz umfasst seit 1. Januar 2011 nicht mehr drei regionale Kreise, sondern wird neu vollamtlich zentral geführt.

Aufsicht

Die Aufsicht über die Jugendanwaltschaft liegt bei der Oberstaatsanwaltschaft.

Sie wird organisatorisch als eigenständige Verwaltungseinheit (Amt) im Sicherheitsdepartement geführt.

Kontakt

Kantonale Jugendanwaltschaft
                  Archivgasse 1, Postfach 1201, 6431 Schwyz   
                  Telefon 041 819 26 95
                  Telefax 041 819 26 96

e-mail        jugaw@sz.ch   

Stellvertretungsregelung:
                Oberstaatsanwaltschaft