Kanton Schwyz -
Jugendanwaltschaft
Aufgaben
Die Jugendanwaltschaft ist zuständig für die ihr zugewiesenen Aufgaben der Strafrechtspflege gemäss Schweizerischer Jugendstrafprozessordnung JStPO und kantonaler Justizverordnung, insbesondere für:- Strafuntersuchungen gegen Jugendliche,
- Erlass von Massnahme- oder Strafverfügungen inkl. Unterbringungen oder Freiheitsentzüge bis 30 Tage,
- Anklageerhebung vor Jugendgericht oder Einzelrichter in Strafsachen,
- Strafvollzug in Jugendstrafrechtsfällen.
Gliederung und Zuständigkeiten
Die Jugendanwaltschaft des Kantons Schwyz umfasst seit 1. Januar 2011 nicht mehr drei regionale Kreise, sondern wird neu vollamtlich zentral geführt.
Aufsicht
Die Aufsicht über die Jugendanwaltschaft liegt bei der Oberstaatsanwaltschaft.
Sie wird organisatorisch als eigenständige Verwaltungseinheit (Amt) im Sicherheitsdepartement geführt.
Kontakt
Kantonale Jugendanwaltschaft
Archivgasse 1, Postfach 1201, 6431 Schwyz
Telefon 041 819 26 95
Telefax 041 819 26 96
e-mail jugaw@sz.ch
Stellvertretungsregelung:
Oberstaatsanwaltschaft