Vernehmlassungen
Bei der Vorbereitung von Verfassungsänderungen, Gesetzesbestimmungen, wichtigen Verordnungen und anderen Vorhaben von grosser Tragweite werden die politischen Parteien und die interessierten Kreise (insbesondere Verbände und Organisationen) vom Regierungsrat zur Stellungnahme eingeladen. Dies geschieht, indem das zuständige Departement einen Vorentwurf und einen erläuternden Bericht veröffentlicht bzw. den interessierten Kreisen zustellt. Die Antworten der Vernehmlassungsteilnehmenden werden ausgewertet, bevor der Regierungsrat die Vorlage dem Kantonsrat unterbreitet.
Anhörungen
Für Vorhaben mit eingeschränktem Adressatenkreis werden nach den gleichen Grundsätzen so genannte Anhörungen durchgeführt. Ihre Ergebnisse sind ebenfalls öffentlich.
Laufende Vernehmlassungen
2012
- Änderung der Verordnung über den Finanzhaushalt - Einführung einer Norm zur Ausgabenbremse
- Anpassung des kantonalen Familienzulagengesetzes