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Kanton Schwyz - Behörden - Vermessung, Geoinformation - Amtliche Vermessung - Aufgaben

Aufgaben amtliche Vermessung

Begleitung und Aufsicht
Finanzierung
Nachführung und Unterhalt
Erstellung kantonaler Lage- und Höhenfixpunkte
Übersichtsplan (Massstab 1:10'000)
Abgabe von Basisdaten
Abgabe von AV-Daten der Gemeinden
Erteilung von Reproduktions-Bewilligungen und Gebührenverfügungen

Begleitung und Aufsicht

Das Amt für Vermessung und Geoinformation initialisiert, begleitet, beaufsichtigt und verifiziert die Arbeiten der amtlichen Vermessung (AV) innerhalb des Kantons. Die hauptsächlichen Arbeiten sind Ersterhebungen (Neuvermessungen) inklusive Vermarkung, Erneuerungen (Umarbeitungen bestehender anerkannter Vermessungen alten Rechtes) und Nachführungen der amtlichen Vermessung.

Die Ausführung der Vermessungsarbeiten geschieht durch freierwerbende patentierte Ingenieurgeometer, welche im Geometerregister eingetragen sind. Die Arbeiten werden gemäss den Vorgaben des öffentlichen Beschaffungswesens vergeben.

Im Kanton Schwyz ist die Gemeinde/der Bezirk für die AV-Informationsebenen Liegenschaften und Einzelobjekte zuständig. Die übrigen AV-Informationsebenen (Fixpunkte, Bodenbedeckung, Höhen, Nomenklatur, Rohrleitung und Administrative Einteilungen) sind im Kompetenzbereich des Kantons. Die Fachkompetenz für das Ausschreibungsverfahren inklusive Offertbeurteilung wird von der Gemeinde/dem Bezirk dem Kanton übergeben. Die Vergabeentscheide werden jedoch entsprechend den Zuständigkeiten für die Informationsebenen gefällt. Die Arbeiten in der amtlichen Vermessung werden während und am Schluss der Ausführung vom Amt für Vermessung und Geoinformation begleitet und überprüft (verifiziert). Die Verleihung der Rechtskraft eines amtlichen Vermessungswerkes erfolgt mit der Genehmigung des Regierungsrates. Die Anerkennung des Werkes geschieht durch die Eidgenössische Vermessungsdirektion.

Finanzierung

Der Bund trägt einen Teil der Kosten der Arbeiten in der amtlichen Vermessung. Diese Abgeltungen werden durch das Amt für Vermessung und Geoinformation beim Bund ausgelöst und entsprechend den Zuständigkeitsbereichen an die Gemeinde und den Kanton verteilt.

Nachführung und Unterhalt amtliche Vermessung

Die Aktualität der AV-Daten wird durch die Nachführung und dem Unterhalt des Vermessungswerkes gesichert. Die Nachführungs- und Unterhaltsarbeiten werden durch die vom Regierungsrat bestimmten Nachführungsgeometer ausgeführt.

Erstellung kantonaler Lage- und Höhenfixpunkte

Das Amt für Vermessung und Geoinformation ist für den Unterhalt der kantonalen Fixpunkte zuständig.

Übersichtsplan (Massstab 1:10'000)

Das Amt für Vermessung und Geoinformation ist für den Unterhalt dieses Kartenwerkes zuständig.

Abgabe von Basisdaten

Das Amt für Vermessung und Geoinformation stellt folgende Geobasisdaten zur Verfügung:

  • Übersichtsplan für private, kommunale und kantonale Projekte
  • Landeskarten für kantonale Projekte.

Der Bezug von Geobasisdaten erfolgt über das Geoportal.

Abgabe von AV-Daten der Gemeinden

AV-Daten der Gemeinden können wie folgt bestellt werden:

  • bei den Nachführungsgeometern (persönliche Beratung)
  • über das Geoportal

Erteilung von Reproduktions-Bewilligungen und Gebührenverfügungen

Die Bewilligung von Reproduktionen von AV-Daten für gewerbliche Zwecke sowie Veröffentlichungen aller Art wird durch das Amt für Vermessung und Geoinformation erteilt.

Die Benützung von AV-Daten unterliegt einer Gebührenpflicht (Verordnung über die Benützung von Daten der amtlichen Vermessung, VBDAV, SRSZ 214.112 [PDF, 76.0 KB]). Die Gebühren werden jährlich nach einem vorgegebenem Schlüssel auf Gemeinden und Kanton aufgeteilt.