Arbeitsinspektorat
Dem Arbeitsinspektorat obliegen folgende Aufgaben:
Arbeitnehmerschutz
Vollzug des Bundesgesetztes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz/ArG) mit den Verordnungen 1 bis 4 sowie des Bundesgesetzes über die Unfallversicherung nach Massgabe der dazugehörenden Verordnung über die Unfallverhütung.
Vollzug und Überwachung von rund 400 verschiedenen technischen Verordnungen und Richtlinien (publiziert durch SUVA / EKAS / seco):
- Überwachung der Bereiche Sicherheit und Gesundheitsschutzder Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Arbeit
- Plangenehmigungen, Planbegutachtungen sowie Betriebsbewilligungen bei Einrichtung oder Umgestaltung von Bauten und Betriebseinrichtungen (Teilbereich des Baukontrollablaufes)
- Abnahme baulicher und technischer Anlagen
- Betriebsbesuche, Betriebskontrollen
- Beratung von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, Behörden, Architekten, Ingenieuren, Betriebsplanern etc.
- Abklären von Arbeitsunfällen
- Auskünfte Arbeitsvertragsrecht und Mobbing
- Bewilligung von besonderen Arbeitszeiten (Nacht, Sonntag, Schichtarbeit)
- Überstunden- und Überzeitarbeit
- Arbeits- und Ruhezeitkontrolle
- Sonderschutz von jugendlichen und weiblichen Arbeitnehmern (z. B. Mutterschaft)
- Allfällige Ausnahmebewilligungen
- Überwachung, Kontrolle, Beratung, Untersuchung sowie Messung auf den Gebieten der Gesundheitsvorsorge,
der Arbeitssicherheit und der Arbeitshygiene
Vollzug der Kantonalen Verordnung über die öffentlichen Ruhetage:
- Bewilligung von Sonn- und Feiertagsarbeit
Teilvollzug des Bundesgesetzes über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten:
Marktbeobachtung beziehungsweise Meldung an zuständige Bundesstelle
Vollzug des Bundesgesetzes über die Heimarbeit:
- Kontrollen bei Arbeitgebern und Heimarbeitnehmern
- Überwachung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes der Heimarbeitnehmer
- Beratung der Arbeitnehmer
- Führung des Arbeitgeberregisters
- Koordination der Vollzugsmassnahmen in anderen Kantonen
Teilvollzug des Bundesgesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz):
Überwachung der Herstellung und Lagerung von Sprengmitteln sowie pyrotechnischen Gegenständen in Betrieben
Link: Merkblätter und Gesuchsformulare zu obigen Themen
Kontakt Arbeitsinspektorat
Amt für Arbeit
Arbeitsinspektorat
Lückenstrasse 8
Postfach 1181
6431 Schwyz
Tel 041 819 11 24
Fax 041 819 16 29
Werner Scherrer
Sachbearbeiter (Leiter)
T 041 819 16 30
Erich Steinauer
Sachbearbeiter (Arbeitnehmerschutz)
T 041 819 16 31
Stephan Schlegel
Sachbearbeiter (Arbeitnehmerschutz)
T 041 819 16 33