Einreise und Aufenthalt, Niederlassung
Amt für Migration
Kanton Schwyz
Einreise und Aufenthalt
Steistegstrasse 13
Postfach 454
6431 Schwyz
Telefon: +41 (0)41 819 22 68
Fax: +41 (0)41 819 22 59
E-Mail: Amt für Migration
Die Abteilung Einreise/Aufenthalt ist für alle ausländerrechtlichen Fragen zuständig, welche sich beim Zuzug und Aufenthalt ausländischer Personen im Kanton Schwyz stellen. Dabei erteilen wir Einreise-, Aufenthalts- und Niederlassungsbewilligungen.
Bundesgesetz vom 16. Dezember 2005 über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG)
Abkommen vom 21. Juni 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die Freizügigkeit (mit Anhängen, Prot. und Schlussakte)