Direkt zum Inhalt springen

Acceskeys

Kanton Schwyz - Behörden - Staatskanzlei, Departemente - Volkswirtschaftsdepartement - Amt für Migration - Aktuelles - Aktuelle Mitteilungen, Neuerungen

Aktuelle Mitteilungen, Neuerungen

 

Erweiterung Freizügigkeitsabkommen auf Bulgarien und Rumänien

Die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Bulgarien und Rumänien ist am 01. Juni 2009 in Kraft getreten. Die Merkblätter und Formulare werden kontinuierlich angepasst.


Assoziierungsabkommen der Schweiz an Schengen und Dublin tritt am 12. Dezember 2008 in Kraft

Der Gemischte Aussschuss des JAI-Rates (Justiz- und Innenministerrat) hat am 27. November 2008 in Brüssel entschieden, dass die Assoziierungsabkommen der Schweiz an Schengen und Dublin am Freitag, 12. Dezember 2008, in Kraft gesetzt werden.

 

Schengen-Visa: Ab dem 12. Dezember 2008 werden Schengen-Visa für die Einreise in die Schweiz akzeptiert. Die Ausstellung von Schengen-Visa durch die Auslandvertretungen, Kantone und Grenzposten kann aus technischen Gründen erst ab dem 15. Dezember 2008 erfolgen.

 

Neuer Ausländerausweis: Der neue Ausländerausweis für Drittstaatsangehörige (L-, B- und C-Bewilligung) kann ebenfalls aus technischen Gründen erst ab dem 15. Dezember 2008 ausgestellt werden.

Beachten sie zum neuen Ausländerausweis das aktuelle Merkblatt unserer Internetseite. 

Neue Amtsbezeichnung

Per 01.07.2008 wird die Fremdenpolizei neu in Amt für Migration umbenannt. Die allgemeine E-Mailadresse lautet neu afm@sz.ch

Neues Ausländergesetz

Am 1.1.2008 ist das neue Ausländergesetz (AuG, SR 142.20) sowie die Verordnungen dazu in Kraft getreten. Die Änderungen an den Aufenthaltsregelungen und beim Familiennachzug betreffen in der Regel nur Angehörige von Staaten ausserhalb der EU/EFTA.

Wichtigste Neuerungen im Überblick:

  • Mit B-Bewilligung sind neu Stellenwechsel (unselbständige Erwerbstätigkeit) nicht mehr bewilligungspflichtig;
  • Personen die im Familiennachzug eine B-Bewilligung erhalten haben, können ohne vorgängige Bewilligung eine Stelle antreten (unselbständige Erwerbstätigkeit);
  • Beim Familiennachzug gelten neu gesetzliche Fristen.