Stofflicher Gewässerschutz
Der Fachbereich stofflicher Gewässerschutz ist zuständig für den Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Gewässerschutzgesetzgebungen im Bereich der Stoffflüsse. Dies beinhaltet alle technischen Massnahmen (Hofdüngerabnahmeverträge, nährstoffreduzierte Fütterung bei Schweinen und Geflügel, Hofdüngeraufbereitung), welche bei der Nährstoffbilanzberechnung (Suisse-Bilanz) im Rahmen des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN) berücksichtigt werden.
Nährstoffbilanz (Suisse-Bilanz)
Die Suisse-Bilanz ist eine vom Bund bewilligte Referenzmethode für die Berechnung des Nährstoffhaushalts. Sie ist ein Planungs- und Kontrollinstrument und dient zum Nachweis einer ausgeglichenen Stickstoff- und Phosphor-Bilanz. Sie stützt sich im Wesentlichen ab auf die Grundlagen der Düngung im Acker- und Futterbau der Forschungsanstalten (GRUDAF) und auf die rechtlichen Bestimmungen der Direktzahlungsverordnung, der landwirtschaftlichen Begriffsverordnung, der landwirtschaftlichen Datenerhebung sowie die Gewässerschutz- und Unweltschutzgesetzgebung.
Hofdüngerverträge
Müssen zur Erreichung einer ausgeglichenen Nährstoffbilanz (Suisse-Bilanz) Hofdünger von einem Betrieb zu einem anderen verschoben werden, ist vorgängig ein Hofdüngerabnahmevertrag abzuschliessen. Dieser ist zur Genehmigung an das Amt für Landwirtschaft zu senden.
Kontakt (vorname.name@sz.ch)
| Fredy Bölsterli | 041 - 819 15 13 |
| Armin Meyer, Stellvertreter | 041 - 819 15 12 |
Zum Thema: