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Kanton Schwyz - Behörden - Staatskanzlei, Departemente - Sicherheitsdepartement - Amt für Justizvollzug - Justizvollzug

Amt für Justizvollzug

Organisation

Das Amt für Justizvollzug (AJV) ist gegliedert in:

  • die Abteilung Strafvollzug
  • die Abteilung Bewährungsdienst Kanton Schwyz
  • das Kantonsgefängnis SSB (Abteilung)

Organigramm

Aufgaben des Amtes

Das Amt für Justizvollzug besorgt:

  • den Vollzug der rechtskräftigen Entscheide der kantonalen Strafgerichts- und Strafverfolgungsbehörden, der Jugendanwaltschaften und der fremdenpolizeilichen und militärischen Instanzen (inkl. Inkasso von Bussen und Kosten),
  • die Durchführung der Bewährungshilfe,
  • die Führung des Kantonsgefängnisses im SSB gemäss HSMV, Ausländer- und Asylgesetzgebung und Hausordnung,
  • Depotverwaltungen für Kantonsverhöramt, Jugendanwaltschaften etc.

Aufgaben der Abteilungen

Abteilung Strafvollzug

  • Vollzug und Inkasso der Entscheide der kantonalen Strafgerichts- und Strafverfolgungsbehörden (inkl. der Jugendanwaltschaften) sowie der nach dem Bundesgesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen vom 20.3.1981 (IRSG) vollstreckbar erklärten ausländischen Strafentscheide gemäss § 159 Abs. 2 StPO, der Entscheide der Militärgerichte (Art. 68 MStV),
  • Abtretung von Vollzügen an andere Behörden und die Übernahme von Vollzügen von anderen Behörden,
  • Anwendung des Übereinkommens über die Überstellung verurteilter Personen,
  • Einweisung der Verurteilten in Anstalten etc., den Verkehr mit den Vollzugsanstalten und den Verurteilten, das Entscheiden über die diversen Vollzugsmodalitäten,
  • Prüfung der bedingten Entlassung und der Rückversetzung,
  • Einzug der Strafvollzugs- und Massnahmekosten gemäss § 164 StPO,
  • Stellen von Löschungsanträgen betr. Urteile im Strafregister sowie betr. DNA-Profilgesetz,
  • Depotverwaltungen für Kantonsverhöramt, Jugendanwaltschaften etc.

Abteilung Bewährungsdienst Kanton Schwyz

  • Durchführung der gesetzlich angeordneten Bewährungshilfe bei (teil)bedingten Strafen (Geldstrafen, Gemeinnützige Arbeit, Freiheitsstrafen/Art. 44 Abs. 2 StGB), ambulanten Massnahmen (Art. 63 Abs. 2 StGB), bedingter Entlassung aus dem Straf- und stationären Massnahmenvollzug (Art. 87 Abs. 2 und 62 Abs. 3 StGB);
  • im Zusammenhang mit Strafen bei Jugendlichen: Vollzug (Organisation, Durchführung und Überwachung) von persönlicher Leistung im Auftrag der Jugendanwaltschaften / Art. 23 JStG, Begleitung in der Probezeit bei bedingten Entlassungen / Art. 29 Abs. 3 JStG, Begleitung von Jugendlichen während einem Freiheitsentzug von länger als einem Monat / Art. 27 Abs. 5 JStG, Begleitung von Jugendlichen während der Probezeit bei einer bedingten Strafe / Art. 35 i.V.m. 29 Abs. 3 JStG;
  • Durchführung von Schutzmassnahmen gemäss Jugendstrafgesetz (Aufsicht/Art. 12 Abs. 1, persönliche Betreuung/Art. 13 Abs. 1, vorsorgliche Unterbringung/Art. 15 Abs. 1 i.V.m. Art. 5 JStG);
  • Vollzug (Organisation, Durchführung und Überwachung) der von den Gerichten ausgefällten Strafe der Gemeinnützigen Arbeit / § 34 HSMV;
  • Kontrolle von gerichtlich angeordneten Weisungen / Art. 94 StGB;
  • freiwillige soziale Betreuung für die Dauer des Strafverfahrens/Strafvollzugs / Art. 96 StGB;
  • Abklärungen über die soziale Situation (Sozialbericht) während des Strafverfahrens und Strafvollzugs im Auftrag der Gerichte und Strafvollzugsbehörde / Art. 95 Abs. 1 resp. 93 Abs. 3 StGB;
  • Abklärung der persönlichen Verhältnisse von Jugendlichen im Auftrag der Jugendanwaltschaften inkl. Beratung der Jugendanwälte / Art. 9 Abs. 1 f. JStG.

Kantonsgefängnis SSB

  • Führung des kantonalen Gefängnisses gemäss Strafprozessordnung, Haft-, Straf- und Massnahmevollzugsverordnung, Ausländer- und Asylgesetzgebung sowie Hausordnung nach Massgabe der Vollzugsaufträge der einweisenden Behörden;
  • Rechnungstellung an die einweisenden Behörden.

Leitung

Die drei Abteilungen des Amtes für Justizvollzug werden von einem Amtsvorsteher geführt. Der Amtsvorsteher ist dem Departementsvorsteher unterstellt. Ein Abteilungsleiter wird vom Departementsvorsteher als Stellvertreter bezeichnet.

Kontakt

Amt für Justizvollzug
Einsiedlerstrasse 55
Postfach 73, 8836 Bennau

Telefon    041 819 56 40
Telefax    041 819 56 49
e-mail     Amt für Justizvollzug

Ortsplan Biberbrugg  [PDF, 25.0 KB]