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Kanton Schwyz - Behörden - Staatskanzlei, Departemente - Umweltdepartement - Amt für Natur, Jagd und Fischerei - Fischerei - Fischereibetrieb

Fischereibetrieb

Für die Fischerei kennt der Kanton Schwyz das Patentsystem und kann mit unten beschriebenen Patenten ausgefürt werden.
Die zahlreichen Gewässer weisen einen guten Fischbestand auf. Angaben über die Verbreitung der Fischarten des Kantons Schwyz finden Sie im Fischatlas. Statistiken zum Fischereijahr 2010 finden Sie unter Aktuelles.

Bachpatente

Im Amt für Natur, Jagd und Fischerei werden für die Bachfischerei (alle Fliessgewässer des Kantons, inkl. Ausgleichsbecken im Muotathal) Jahres- und Monatspatente abgegeben.
Tageskarten erhalten Sie bei externen Ausgabestellen
Sie können jeweils ab 15. Mai für Fr. 30.- bezogen werden (Fr. 15.- für Jugendliche).
Ausserkantonale Fischer zahlen für die Bach-Patente, mit Ausnahme der Tageskarten, die dreifache Gebühr.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausführungsbestimmungen.

Ausführungsbestimmungen für die Angelfischerei in Fliessgewässern
Fliessgewässerkarte  

Seepatente

Mit den kantonalen Patenten darf die Seefischerei auf dem Lauerzersee, dem Itlimoosweiher sowie auf den schwyzerischen Teilen des Vierwaldstätter-, Zuger- und Zürichsees ausgeübt werden. Das Freiangelrecht (patentfreie Fischerei vom Seeufer aus) berechtigt zum Fischen mit einer Angelrute mit einem Einfachhaken ohne Widerhaken und mit einem festsitzenden Schwimmer. Erlaubt sind ausschliesslich natürliche Köder, ausgenommen Köderfische. Das Anfüttern und Hältern der Fische ist nicht gestattet. 

Patentpflichtig Seefischerei:

  • Patent 1a für die Seefischerei vom Ufer aus (Grund-, Flug- und Spinnfischerei);
  • Patent 1b für die Fischerei vom Boot aus (Setzfischerei; Grund-, Flug- und Spinnfischerei; Hegenenfischerei; Schleppangel).

Jahres- und Monatspatente werden vom Amt für Natur, Jagd und Fischerei abgegeben.
Tageskarten erhalten Sie bei externen Ausgabestellen.
Ausserkantonale Fischer zahlen für alle See-Patente, mit Ausnahme der Tageskarten, die doppelte Gebühr.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den Ausführungsbestimmungen.

Ausführungsbestimmungen für die Angelfischerei in stehenden Gewäessern
Fischereiverbote 

Interkantonale Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee
Ausführungsbestimmungen zur Vereinbarung über die Fischerei im Vierwaldstättersee 

Ausführungsbestimmungen über die Fischerei im Zürichsee und Obersee

Ausführungsbestimmungen zum Konkordat über die Fischerei im Zugersee 

Kantonale Fischereiverordnung Kanton Schwyz   

Fischereipatente

Monats- und Jahrespatente können schriftlich mit dem offiziellen Gesuchsformular oder telefonisch angefordert werden (041 819 18 44).