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Kanton Schwyz - Behörden - Staatskanzlei, Departemente - Umweltdepartement - Amt für Wasserbau - Wassernutzung, Stauanlagen

Wassernutzung, Stauanlagen

Wassernutzung

Die Grundwassernutzung als nachhaltige Energiequelle erlangt in der heutigen Zeit des Erdöl- und CO2-Anstiegs immer mehr an Bedeutung.

Wer ein öffentliches Gewässer nutzen will, bedarf einer Bewilligung oder einer Konzession. Bewilligungs- und Verleihungsbehörde ist für alle öffentlichen Gewässer der Regierungsrat. (SRSZ 451.100)

Die Federführung des Verfahrens, sowie die kantonsinterne Koordination liegen beim Amt für Wasserbau.

Z06_Wasserentnahme  [PDF, 107 KB]

Für die Sondierbohrung ist ein Gesuchsformular via Gemeinde an die Baugesuchszentrale einzureichen.

 Gesuchsformular_SondierbohrungAu  [PDF, 40.0 KB]

 

 

 Nutzung eines öffentlichen Gewässers zu Trink- oder Brauchwasserzwecken

Formular_Meldung_Wasserbezugmanuell  [PDF, 23.0 KB]

Formular_Meldung_Wasserbezug_elektronisch  [DOC, 240 KB]