Wassernutzung, Stauanlagen
Wassernutzung
Die Grundwassernutzung als nachhaltige Energiequelle erlangt in der heutigen Zeit des Erdöl- und CO2-Anstiegs immer mehr an Bedeutung.
Wer ein öffentliches Gewässer nutzen will, bedarf einer Bewilligung oder einer Konzession. Bewilligungs- und Verleihungsbehörde ist für alle öffentlichen Gewässer der Regierungsrat. (SRSZ 451.100)
Die Federführung des Verfahrens, sowie die kantonsinterne Koordination liegen beim Amt für Wasserbau.
Z06_Wasserentnahme [PDF, 107 KB]
Für die Sondierbohrung ist ein Gesuchsformular via Gemeinde an die Baugesuchszentrale einzureichen.
Gesuchsformular_SondierbohrungAu [PDF, 40.0 KB]
Nutzung eines öffentlichen Gewässers zu Trink- oder Brauchwasserzwecken
Formular_Meldung_Wasserbezugmanuell [PDF, 23.0 KB]
Formular_Meldung_Wasserbezug_elektronisch [DOC, 240 KB]