Beitragsgesuche
Vorgaben für Gesuchsteller
Gesuche um Beiträge und Defizitgarantien sind schriftlich an die Geschäftsstelle der Kulturkommission zu richten und müssen folgende Angaben / Unterlagen enthalten:
Personalien
- Name und Vorname / Institution (Name der Kontaktperson aufführen!)
- Adresse (Strasse, PLZ Ortschaft)
- Telefon / Telefax
- Bank- / Postcheckkonto
Projekt / Veranstaltungen
- Inhalt (Kurzbeschrieb)
- Konzept (Programm, Exposé, Drehbuch usw.)
- Dokumente (weitere Unterlagen, Referenzen usw.)
- Daten (Ort, Termine usw.)
- Personelles
Budget- Detailangaben (Ausgaben, Einnahmen)
- Defizit
- Restfinanzierung
Finanzierungsplan- Eigenleistung
- Öffentliche Beiträge / Zusicherungen (Bezirke, Gemeinden usw.)
- Private Beiträge / Zusicherungen (Stiftungen, Sponsoren usw.)
- Beitrag / Defizitgarantie des Kantons (gewünschte Summe)
Verschiedenes
- Zusatzinformationen, Bemerkungen
- Termine
- Die kantonale Kulturkommission trifft sich zu 5-6 Sitzungen pro Jahr. Gesuche müssen mind. einen Monat vor der Sitzung eingegangen sein, damit sie von der Kulturkommission behandelt werden können.
Sitzungstermine 2012
- 1. Februar 2012
- 24. April 2012
- 2. Juli 2012
- 19. September 2012
- 05. Dezember 2012
Eingabetermine 2012
- 6. Januar 2012
- 4. April 2012
- 1. Juni 2012
- 24. August 2012
- 9. November 2012
Beitragswürdige Projekte und Veranstaltungen
Aus Mitteln des Kulturfonds werden vor allem Projekte und Veranstaltungen aus folgenden Bereichen unterstützt:
Musik- Konzerte
- Kompositionen
- Tonträger (Starthilfe für junge Bands)
- Publikationen
Literatur- Publikationen
- Hörspiele
- Lesungen
Theater / Tanz / Ballett- Performance
- Produktionen
- Autorenhonorare
- Aufführungen
Bildende Kunst- Werkankäufe
- Ausstellungen
- Monographien
Film / Video / Foto- Drehbücher
- Produktionen
- Promotionen
- Ausstellungen
- Publikationen
Volks- und Landeskunde- Publikationen
- Tonträger (z.B. Mundart)
- Ausstellungen
Kriterien / Checkliste für Beiträge und Defizitgarantien
Inhalt / Konzept
- Qualität
- Bezug zum Kanton Schwyz
- Profis / Laien
- aktuell
- originell
- eigenständig
- innovativ
- retrospektiv
- dokumentarisch
Umfeld / Wirkung- öffentlich
- intern / privat
- national
- zentralschweizerisch
- kantonal
- regional
- lokal
- Kulturaustausch
Nachhaltigkeit
Information
Budget- detailliert
- vollständig
- pauschal
- defizitär
- realistisch
Finanzierungsplan- Defizitdeckung
- Restfinanzierung
- Eigenleistung
- öffentliche Beiträge (Bezirke, Gemeinden)
- private Beiträge (Gönner, Sponsoren)
- Mediensponsoring
Gegenleistungen- Teilnahmeberechtigung
- Eintrittskarten
- Belegexemplare
- Dokumentation
Diverses- Bürgerrecht (Heimatschein)
- Projektbeitrag
- Werkbeitrag
- Starthilfe
- Sympathiebeitrag
Organisationsbeitrag
Die Kulturkommission kann an nationale und kantonale Anlässe (Feste, Jubiläen usw.) einen pauschalen Organisationsbeitrag sprechen.
Nachsubvention
Aus prinzipiellen Gründen werden keine Nachsubventionen gewährt. Dies bedeutet, dass Gesuche um Kulturbeiträge in jedem Fall vor der Veranstaltung bzw. vor der Realisierung eines Projekts eingereicht werden müssen. Bitte beachten Sie die Sitzungs- und Eingabetermine.
Keine Beiträge und Defizitgarantien werden gesprochen an:- Instrumentierungen
- Uniformierungen
- Benefice-Veranstaltungen
- Fachtagungen
- Diplomarbeiten
- Dissertationen
- Brauchtums- und Fasnachtsumzüge
- Lehrmittel
- Ausstellungskataloge
- Material für Installationen
- Transportkosten
- Tonträger
Beitragsgesuche sind zu richten an:
Kulturkommission Kanton Schwyz
Geschäftsstelle
Kollegiumstrasse 30 / Postfach 2201
6431 Schwyz
Tel. 041 819 19 48
Fax 041 819 20 89
e-mail: franz-xaver.risi@sz.ch